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24.10.2011
Unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche und Familien
Der Arbeitskreis der Jugendhilfereferentinnen im Paritätischen Gesamtverband begrüßt die Initlierung und den Aufbau von Ombudsstellen der Kinder- und Jugendhilfe fur junge Menschen und ihre Familien Diese Beschwerdestellen dienen als unabhängiges Instrument der Unterstützung und Durchsetzung der Rechte junger Menschen im Verhältnis zu den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ergänzen strukturell das partnerschaftliche Zusammenwirken der Jugendhilfeträger und sollten sich zum Normalfall der Partizipation in der Kinder- und
Jugendhilfe entwickeln.
Sie können dieses Diskussionspapier als pdf-Anhang unten nachlesen.
von:
Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“