Das DIJuF hat u.a. auch zu den Paragrafenvorschlägen der SGB VIII-Reform, die die Pflegekinder betreffen, Gegenüberstellungen der aktuellen und der neu geplänten Gesetzeslage erarbeitet.
(UPDATE: Der defekte Link in diesem Artikel ist korrigiert.)
Das DJI in Zusammenarbeit mit dem DIJUF hat mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine wissenschaftliche Arbeit zur Rechtsprechung bei Rückkehr oder Verbleib von Pflegekindern veröffentlicht.
Ein Rechtsgutachten des DIJuF zur Heranziehung Jugendlicher zu den Kosten stationärer Leistungen aus ihrem Arbeitsentgelt. Müssen junge Menschen aus Ferien- oder Freizeitjobs von ihrem verdienten Geld an die Jugendhilfe Geld abtreten? Wenn ja, wie viel?
Auf Initiative des BMFSFJ hat das DIJuF ergänzende Hinweise zu den rechtlichen Mindestanforderungen für den Betrieb einer Babyklappe erarbeitet, da im neuen Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt dazu nichts erwähnt ist.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat eine klare Stellungnahme zur Frage der eventuellen Pflicht-Unfallversicherung bei der BGW für Bereitschaftspflegepersonen erarbeitet und die Verpflichtung verneint.
Vom 10.-12. September 2014 hat das Bundesforum Vormundschaft unter dem Titel „Von der Sorge zur Verantwortung” in Hamburg stattgefunden. Die Materialien, Vorträge etc. sind nun veröffentlicht.
Das DIJuF ( Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) hat von Juli 2007 bis Ende 2009 das Projekt zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt. Der im Jan. 2010 geschriebene Abschlussbericht für das Bundesfamilienministerium ist nun online.
Namensänderung eines Pflegekindes nach § 3 NamÄndG; Erhebung einer Verwaltungsgebühr bei den Pflegeeltern? § 3 NamÄndG, § 3 1. NamÄndVO - DIJuF-Rechtsgutachten 31.05.2012, N 8.200 An
Ein Positionspapier des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) nimmt die Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens bei Kindeswohlgefährdung in den Blick und rückt dabei „das Kind“ in den Mittelpunkt.
von:
Umfang der Heranziehung von Jugendlichen aus ihrem Arbeitseinkommen