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Wie steht es mit der Alterssicherung von Pflegeeltern?
Beteiligte:
Die Fragebögen kamen von 86 % Pflegemüttern und 14 % Pflegevätern im Alter von 37 bis 64 Jahren, die zwischen einem und 35 Jahren als Pflegeeltern tätig sind.
Das Zwischenergebnis ergab, dass 65 % der Pflegeeltern über den Zuschuss zur Altersvorsorge von ihrem Jugendamt informiert wurden. Den Zuschuss in Anspruch nehmen 66 % der Pflegeeltern. Nur bei 34 % der Pflegeeltern entspricht der Zuschuss den Empfehlungen des Deutschen Vereins in Höhe von 42,53 Euro. 32 % berichten, dass er niedriger liegt. 24 % erhalten den Zuschuss pro Pflegefamilie und nicht wie empfohlen pro Pflegekind. Die Riesterzulage für Pflegekinder wird nur von der Hälfte der Pflegeeltern in Anspruch genommen.
Für die Betreuung eines Pflegekindes ganz oder teilweise für einen gewissen Zeitraum zuhause zu bleiben, sehen 89 % der Pflegeeltern als erforderlich an. In 59 % der bisher ausgewerteten Fälle war dies auch der Wunsch des Jugendamtes. 70 % der Pflegeeltern – überwiegend Pflegemütter – haben ihre Berufstätigkeit teilweise oder ganz unterbrochen. Ihr erwartbarer Rentenbetrag ist verringert. Geringfügige Beschäftigungen und Teilzeittätigkeiten fangen diesen Nachteil nur sehr begrenzt auf.
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Fragebogen
von:
Gemeinsame Stellungnahme zum KJSG