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28.10.2022
Arbeitspapier

Standards für die Verfahrensbeistandschaft

Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e. V. (BVEB) hat Ende April Standards für die Aufgabe der Verfahrensbeistandschaft erarbeitet und diese Standards jetzt veröffentlicht.
In der Präambel des Papiers heißt es:

Die im Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e. V. vereinigten Personen respektieren die eigenständigen und wohlverstandenen Interessen von Kindern und Jugendlichen und verpflichten sich deshalb, diese in familiengerichtlichen Verfahren parteilich und unabhängig zu vertreten. Dabei wird die Notwendigkeit anerkannt, das konkrete Erleben des Kindes bzw. Jugendlichen genauso zu berücksichtigen, wie die zur Verfügung stehenden und relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse aus Psychologie, Pädagogik, Soziologie und Recht.

 Inhaltsangabe des 13-seitigen Arbeitspapiers

1. Allgemeine Ziele und Arbeitsprinzipien

  • 1.1 Die Aufgabenbereiche
  • 1.2 Das Beschleunigungsgebot

2. Zur Person des Verfahrensbeistands 

  • 2.1 Qualifikation
  • 2.2 Führungszeugnis
  • 2.3 Unabhängigkeit
  • 2.4 Persönliche Eignung

3. Vorgehensweise 

  • 3.1 Feststellung der Interessen des Kindes
  • 3.1.1 Grundsätzliches
  • 3.1.2 Bei Bestellung zum frühen ersten Termin
  • 3.1.3 Bei Bestellung nach dem ersten Termin
  • 3.2 Wiedergabe der Interessen des Kindes 
  • 3.3 Mitwirkung an der Kindesanhörung

4. Beendigung der Tätigkeit

  • 4.1 Verabschiedung vom Kind
  • 4.2 Vergütung 

5. Anhang

  • Auszüge aus relevanten Gesetzen 

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