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Stärkung per Gesetz. Das KJSG aus juristischer Sicht
Um aufzuzeigen, wie Stärkung per Gesetz funktionieren kann, geht dieser Beitrag folgenden Fragen nach:
• Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Familien durch subjektive Rechtsansprüche?
• Stärkung von Strukturen durch Erweiterung objektiver Rechtspflichten?
• Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch Beschwerdemöglichkeiten?
• Stärkung von Kooperation, indem sie gesetzlich vorgeschrieben wird? • Stärkung von guter Fachlichkeit durch offene Rechtsbegriffe?
Bespielhaft wird untersucht, welcher rechtlichen Instrumente und Gesetzgebungstechniken sich das KJSG bedient, um Stärkung von jungen Menschen und ihren Familien im rechtlichen Gerüst der Kinder- und Jugendhilfe zu verankern.
Schwerpunkte des Papiers
1. Viele Anlässe zur Stärkung von jungen Menschen und ihren Familien
2. Rechtliche Instrumente im KJSG zur Stärkung von jungen Menschen und ihren Familien
3. Fazit
Ein Punkt des Fazit: Das neue SGB VIII ist eine moderne, bedarfsgerechte, sogar zukunftsweisende Grundlage für gute fachliche Arbeit!
von:
Stellungnahme der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes zur SGB VIII-Reform