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22.07.2014
Arbeitspapier

Soziale Arbeit in der Schule als Aufgaben der Kinder - und Jugendhilfe

Ein Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zur Schulsozialarbeit vom Mai 2014

Ein Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter,
beschlossen auf der 116. Arbeitstagung im Mai 2014

1. Positionierung der Kinder- und Jugendhilfe

Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter handelt es sich bei Sozialer Arbeit in der Schule um ein Leistungsangebot der Jugendhilfe an der Schule auf der Basis gemeinsamer Verantwortung und verbindlicher Kooperationsregelungen. Sie umfasst verschiedene sozialpädagogische und sozialarbeiterische Aktivitäten am Ort Schule.

Im Folgenden wird für diese Aufgaben der umfassende Begriff der Schulsozialarbeit verwendet, der sich in der Fachdebatte inzwischen durchgesetzt hat. In den verschiedenen Konzepten der Bundesländer und der Kommunen finden sich unterschiedliche Bezeichnungen, zum Teil abhängig von der rechtlichen Zuordnung wie z.B. schulbezogene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen oder Soziale Arbeit an Schule.

Nach Zeiten des Ausbaus der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren besteht erneut deutlicher fachlicher Klärungsbedarf:

  • Kommunale Jugendhilfeträger haben sehr unterschiedliche Positionen dazu, ob und wie sie Schulsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe beschreiben.
  • Schulträger, Schulleitungen, kommunale Schulverwaltungsämter, freie und öf-fentliche Jugendhilfeträger diskutieren über fachliche Konzepte, Profil und Qua-litätsstandards.
  • Anstellungsträger sind bemüht, qualifiziertes Personal zu halten.
  • Eltern, Kinder und Jugendliche wissen, dass es Sozialarbeiterinnen und Sozi-alarbeiter an ihren Schulen gibt, die auch jenseits von Fragen des Unterrichts wichtige Anlaufstellen sein können. Sie wünschen sich in der Regel Verlässlich-keit und Kontinuität.

Die BAG Landesjugendämter möchte mit diesem Papier einen Beitrag zur Positionierung der Jugendhilfe in Bezug auf die Entwicklung der Schulsozialarbeit in Deutschland leisten. Ziel ist es, eine Debatte über Qualitätsstandards in der Schulsozialarbeit in Gang zu setzen und die Planungs- und Steuerungsverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe gem. §§ 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII zu beschreiben.

2. Ohne fachliche Aufgabenklärung keine Diskussion um Finanzierung, Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen

Bund, Länder und Kommunen streiten aktuell um die Fach- und Finanzverantwortung für die Schulsozialarbeit. Auf allen drei Ebenen läuft parallel dazu die Diskussion um die Verantwortung von Schule und/ oder Jugendhilfe.

Auch innerhalb der Schulen stellt sich die Frage, welche Aufgaben die Schulsozialarbeit hat, ob sie eine Ergänzung oder eher eine Konkurrenz zu schulischen Beratungs- und Bildungsangeboten darstellt.

In Jugendhilfedebatten wird um Zuordnungen und Zuständigkeiten gerungen. Ist Schulsozialarbeit eine (Teil-)Leistung der Jugendsozialarbeit auf der Rechtsgrundlage des § 13 SGB VIII? Handelt es sich eher um schulbezogene Jugendarbeit mit entsprechenden Freizeit-, Bildungs- und Jugendberatungsangeboten für Schülerinnen und Schüler (§ 11 SGB VIII)? Ist Schulsozialarbeit allgemeine Beratung für Mütter und Väter (§ 16 SGB VIII)? Sollen und können die dort tätigen Fachkräfte die Kooperationspartnerinnen und -partner im Rahmen aufzubauender Kinderschutznetzwerke sein?

Angesichts dieser vielen Fragen ist es erforderlich, eine eindeutige Zuordnung inner-halb der Jugendhilfe vorzunehmen und die fachlichen Aufgaben zu beschreiben. Ansonsten wird Schulsozialarbeit zum Spielball unterschiedlichster Interessenlagen und ihr fachliches Profil zunehmend verwässert.

3. Was gehört zur Schulsozialarbeit?

Die fachliche Aufgabenpalette der Schulsozialarbeit besteht grundsätzlich aus folgenden Teilbereichen:

Beratung von jungen Menschen, insbesondere in schwierigen Lebenslagen

Schulsozialarbeit bietet jungen Menschen Beratung an, die diese freiwillig nutzen können. Hierzu gehört die Beratung in schwierigen Lebenslagen, die Beteiligung aller für den jungen Menschen relevanten Personen, die Abklärung von möglichen Gefährdungslagen, die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsdiensten oder anderen Institutionen. Grundprinzip der Beratung sind die Subjektorientierung, die Freiwilligkeit und die Wahlfreiheit.

Soziales Lernen, Konfliktbewältigung und Prävention

Schulsozialarbeit entwickelt Angebote der Gewaltprävention und fördert den kritischen Umgang mit Risiken. Neben praktischer Krisenintervention bei akuten Konflikten im Einzelfall sind Angebote der Schulsozialarbeit auch gezielte Angebote und Gelegenheiten für Soziales Lernen in der Gruppe. Parallelen und Schnittstellen gibt es im Rahmen von gruppenbezogenen Hilfen zur Erziehung (z.B. § 29 SGB VIII), in der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) oder im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII). Dabei geht es nicht darum, diese Angebote ausschließlich selbst umzusetzen. Vielmehr ist Schulsozialarbeit Kooperationspartner für die zahlreichen Initiativen, Gruppen und Projekte, die ihre Angebote (auch) an der Schule durchführen.

Umgang mit Schulverweigerung

Hier sind frühzeitige Gespräche und Dialoge mit Kindern, Jugendlichen und Eltern erforderlich. Ob es dann um die Vermittlung von Hilfen zur Erziehung und/ oder die Zusammenarbeit mit Schulverweigererprojekten geht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Lernschwierigkeiten

Jugendliche in Krisen und mit akuten Lernschwierigkeiten können durch sozialpädagogische Begleitung im Rahmen von Schulsozialarbeit unterstützt werden. Hier setzt der Auftrag der Jugendhilfe an, insbesondere junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen gezielt zu fördern (§ 13 SGB VIII). Ebenso können andere Unterstützungsleistungen in Abstimmung mit Jugendlichen und Eltern vermittelt werden (Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Gesundheitshilfe u.a.m.).

Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf

Hier geht es um Schulsozialarbeit als Element eines wirksamen Übergangssystems im Zusammenspiel mit den relevanten kommunalen und staatlichen Stellen. Ziel ist hier die Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Langfristig kann eine gut ausgebaute Schulsozialarbeit als Teil der Jugendsozialarbeit gelingende Übergänge für alle jungen Menschen sichern. Darüber hinaus ist die Beratung und Information aller jungen Menschen in einer Schule in diesem Zusammenhang von Bedeutung (z.B. bei Übergängen in Freiwilligendienste, Boys‘ Day, Girls‘ Day etc.).

Bildungsangebote und Freizeitgelegenheiten

Schulsozialarbeit kann in Zusammenarbeit mit den zahlreichen Akteuren in einer Kommune neue und alternative Bildungsgelegenheiten an die Schule holen. Hierbei kommt es darauf an – z.B. als Teil einer kommunalen Bildungslandschaft – freiwillig zu nutzende und herausfordernde Bildungsangebote zu schaffen. Schulsozialarbeit entwickelt mit Schülerinnen und Schülern Freizeitmöglichkeiten an der Schule. Neben selbstorganisierten offenen Angeboten ist sie Kooperationspartner für Jugendverbände, Jugendeinrichtungen und andere Akteure in der lokalen Jugendarbeit.

Partizipation lernen und fördern

Wenn Demokratie praktisch gelernt werden soll, muss dies auch im Schulleben innerhalb und außerhalb des Unterrichts umgesetzt werden. Schulsozialarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche bei ihrer Interessenvertretung und bei der Mitwirkung an schulischen und außerschulischen Aktivitäten.

4. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe haben die Planungs- und Steuerungsverantwortung

1991 hat das Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Aufgabe festgeschrieben, die heute mehr als aktuell ist: Jugendhilfeplanung soll umgesetzt werden mit Blick auf ein abgestimmtes, vielfältiges und vor allem wirksames System von Jugendhilfeleistungen vor Ort.

Wenn im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Angebote für junge Menschen auf der Grundlage der Interessen, Bedürfnisse und Wünsche von Kindern, Jugendlichen und Eltern entwickelt werden sollen, heißt dies auch, dass junge Menschen und ihre Eltern selbst an der Konzeptentwicklung der Schulsozialarbeit beteiligt werden müssen.

Betrachtet man in der Gesamtschau die oben dargestellten Aufgaben der Schulsozialarbeit, so werden die vielfältigen Querverbindungen zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe deutlich. Für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe jeder Ebene ergibt sich ein klarer Auftrag:

  • Der öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat den Planungs- und Gestaltungsauftrag zur Einführung und Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in seinem Zuständigkeitsbereich.
  • Der öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat gem. § 81 Nr. 3 SGB VIII einen besonderen Auftrag zur Kooperation mit der Schule.
  • Der öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat Kooperationsbezüge zwischen Schulsozialarbeit und den unterschiedlichsten Institutionen, Gruppen und Vereinen herzustellen.

Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung aufeinander abzustimmen. Wie in anderen Kooperationsfeldern auch sind zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit verbindliche Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

Auch auf Landesebene sind die Planungen an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule abzustimmen; hierbei sind auch die landesweit tätigen Spitzenverbände (Kommunen, freie Träger) einzubeziehen.

Im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist zu prüfen, inwieweit die Leistungen des SGB VIII den oben genannten Anforderungen anzupassen sind.

5. Qualität von Schulsozialarbeit

Noch ist die Umsetzung der Aufgabe Qualitätsentwicklung gem. §§ 79, 79 a SGB VIII in den meisten Arbeitsfeldern der Jugendhilfe eine große Herausforderung. Auch in der Schulsozialarbeit ist Qualitätsentwicklung als kontinuierlicher, dialogischer Prozess zu gestalten. Aus der Zuordnung der Schulsozialarbeit zur Jugendhilfe ergeben sich Anforderungen, an denen sich die Qualität messen lassen muss:

  • Es gilt das Fachkräftegebot.
  • Es bedarf regelmäßiger Fortbildung und Beratung.
  • Das auf die Situation der Schule und der Schülerschaft bezogene fachliche Konzept der Schulsozialarbeit ist Gegenstand der Qualitätsdialoge zwischen den Beteiligten.
  • Die Beteiligungsorientierung ist Ausdruck der Qualität von Schulsozialarbeit. Werden Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte beteiligt, dann sind die Chancen auf passgenaue Angebote und Arbeitsweisen hoch.
  • Die Qualität der Kooperation mit externen Partnerinnen und Partnern erfordert Netzwerkkompetenz in der Schulsozialarbeit. Umgekehrt muss Schulsozialarbeit in die bestehenden Netzwerke der Jugendhilfe eingebunden sein.
  • Es sind Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Anstellungsträgern zu schließen.
  • Die Unabhängigkeit von unterrichtsbezogenen Verpflichtungen und Weisungsbefugnissen in der Schule ist zu gewährleisten.
  • Die Orientierung erfolgt am Leitbild der Inklusion.
  • Schulsozialarbeit ist in die Schulentwicklung und in andere Qualitätsentwicklungsprozesse in der Schule einzubinden.

Die BAG Landesjugendämter hält es für notwendig, einen Qualitätsdialog zwischen den Verantwortlichen der Jugendhilfeplanung, den Trägern und Beschäftigten in der Schulsozialarbeit und den beteiligten Schulleitungen zu etablieren und als Grundlage für weitere Entwicklungen zu nutzen.

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