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SGB VIII - nur noch eine kleine Reform?
Themen:
Aktueller Stand der SGB VIII-Reform
Arbeitsentwurf des BMFSFJ zum neuen SGB VIII vom 23.08.2016 ist vom Tisch!!
Das Ringen um eine Reform des SGB VIII geht in eine neue Runde.
Aus den Gesprächen der Länder mit dem BMFSFJ erfahren wir: "dass der Bund den Arbeitsentwurf zur SGB VIII-Reform vom 23.08.2016 zurückziehen und in Kürze einen Referent_innenentwurf zu einer kleinen SGB VIII-Reform bekannt geben werde." So fordert auch aktuell der neu gewählte Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages - Stadtrat Axel Weiss-Thiel aus Hanau – am 11.11.2016, dass der Bund seine Reformvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe sowie bezüglich des Bundesteilhabegesetzes verschieben sollte. "Mit den Reformvorhaben werden neue Schnittstellen geschaffen, Personalbedarfe und Standards formuliert, die absehbar schon jetzt nicht erfüllt werden können. Zudem werden so viele neue Fragen aufgeworfen, die es zunächst gilt, zu klären", heißt es in einer Presseinformation des Hessischen Städtetages.
Die Appelle und Aktivitäten – auch der Bundesfachverbände für Erziehungshilfen -, an das Bundesministerium den Arbeitsentwurf in der vorliegenden Form zurückzuziehen, haben also zunächst einmal gewirkt!
Gleichzeitig haben die Fachverbände für Erziehungshilfen immer betont, dass Sie für eine dialogische Weiterentwicklung eines inklusiven Kinder- und Jugendhilferechtes mit dem BMFSFJ und den anderen Verbänden der Behinderten- wie Jugendhilfe gerne verbindlich zur Verfügung stehen.
Nur noch eine kleine Reform
Eine kleine Reform des Kinder-und Jugendhilfegesetzes wird nun aber doch noch kommen.
Die Berichterstatterin des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages, Ulrike Bahr SPD, informierte auf einer Fachveranstaltung am 9.11.2016 in Berlin darüber, dass die Staatssekretärin des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), Elke Ferner, den Ausschuss soeben davon in Kenntnis gesetzt habe, dass voraussichtlich eine erste Fassung eines Referent_innenentwurfs des BMFSFJ den Ausschuss Ende Januar/Anfang Februar 2017 vorgelegt werde. Erst nach Ausschussbefassung werde es einen abgestimmten Entwurf mit Außenwirkung geben. Es sei aber geplant, das Gesetz zu noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode möglichst bis zur Sommerpause zu verabschieden.
Weiterhin habe die Staatssekretärin erklärt, dass die in den Verbände - Anhörungen und darüber hinaus formulierte Kritik in die Überarbeitung bzw. Neugestaltung eines Referentenentwurfs einfließen würden. Dies ist auch die Erwartung der bundesweiten Fachebene. Beim zweiten Anlauf muss systematischer die Beteiligung von Fachleuten, Verbänden und Forschung am gesamten Gesetzesvorhaben gewährleistet sein. In einzelnen Teilbereichen der Neuregelungen ist ein dialogischer Weg mit der Fachebene (siehe Dialogforum Pflegekinderhilfe; siehe unter www.igfh.de) schon beschritten worden. Dies entspricht im Übrigen auch den Forderungen des Koalitionsvertrages.
Wir können also gespannt sein, welche Themen der neue Entwurf aufgreifen wird und ob er schon eine inklusive Ausgestaltung des SGB VIII für alle Kinder und Jugendlichen – gleich ob mit oder ohne Behinderungen – ins Auge nehmen wird, oder als dringende Aufgabe der nächsten Legislaturperiode überlässt. Zu vermuten ist, dass die angedachten Regelungen zur Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII) und zum Kinderschutz sowie zur Pflegekinderhilfe in alter Fassung (Arbeitsfassung vom 23.08.2016) Eingang finden sowie eine Absichtserklärung zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilfegesetze in Richtung Inklusion in der nächsten Legislaturperiode.
Auszug aus der Webseite der IGFH
von:
Jugendhilfe und dann...? Care Leaver haben Rechte!