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01.08.2013
Arbeitspapier

Rechtliche Mindestanforderungen für den Betrieb einer Babyklappe

Auf Initiative des BMFSFJ hat das DIJuF ergänzende Hinweise zu den rechtlichen Mindestanforderungen für den Betrieb einer Babyklappe erarbeitet, da im neuen Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt dazu nichts erwähnt ist.

Die Hinweise haben folgenden Inhalt:

A. Aktuelle Rechtslage

1 Anzeigepflicht
2 Beurkundung im Geburtenregister
3 Mitteilung des Standesamts an Familiengericht und Jugendamt
4 Bestellung eines/einer Vormunds/-in
5 Ausschluss von Interessenkollisionen in der Person des/der Vormunds/-in
6 Unterbringung des Kindes
7 Schutz der Daten der Mutter bzw des Vaters
8 Suche nach der Mutter bzw den Eltern
9 Adoption
10 Ausschluss der Adoption bei finanziellen Zuwendungen an
Betreiber der Babyklappe
11 Beendigung der Vormundschaft bei Feststellung der Identität
12 Herausgabeverlangen von Mutter und/oder Vater

B. Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur

Regelung der vertraulichen Geburt
13 Beratung von Schwangeren zur vertraulichen Geburt
14 Ruhen der elterlichen Sorge kraft Gesetzes
15 Anspruch auf Beratung nach der Geburt des Kindes
16 Dokumentations- und Berichtspflichten

Literatur

Hier können Sie die Hinweise lesen

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