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Ombudschaftliche Beratung und Unterstützung in der Jugendhilfe
Zusammenfassungen aus dem Jahresbericht
Wer kommt zur Beratung
Seit Beginn der Beratungstätigkeit im März 2014 sind Eltern von Kindern und Jugendlichen gleichbleibend die größte Gruppe, die das Angebot angefragt haben. In 2021 waren es 43 % Mütter und 15 % Väter mit Kindern zwischen 0 und 18 Jahren, wobei die Altersgruppe der 6- bis 14-jährigen mit 31% am stärksten betroffen war. 18% der Ratsuchenden waren älter als 18 Jahre und somit selbst antragsberechtigt, 9% der Ratsuchenden befanden sich zum Zeitpunkt der Anfrage im Übergang zur Volljährigkeit.
Insgesamt gab es 217 Beratungsnachfragen, die zu einer Beratung und Hilfsangeboten führten. Davon waren 127 Eltern, 19 junge Menschen, 11 Pflegeeltern, 1 Vormund, 23 Verwandte, Bekannte, Nachbarn, 27 Fachkräfte freier Träger.
Etwa ein Drittel der Ratsuchenden konnte sich mit einer kurzen, informativen Beratung selbst weiterhelfen. 58 % der Ratsuchenden wurden über einen längeren Zeitraum beraten und/oder begleitet.
Welche Themen wurden von den Nachfragenden benannt
In der Mehrzahl der Anfragen (84%) wurde eine Beratung im Kontext des öffentlichen Trägers, also des Jugendamtes angefragt. Dagegen standen nur 6 % der Anfragen im Zusammenhang mit einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der die jeweilige Hilfe ambulant in der Familie oder als stationäre Maßnahme durchführte.
Auch wenn jeder Einzelfall inhaltlich sehr individuell ist, können die Themen in den Beratungen seit dem Beginn der Beratungsarbeit im Jahr 2014 als durchweg konstant bezeichnet werden. Dabei ging es in fast allen Anfragen nicht vorrangig um die Gewährung der entsprechenden Leistungen durch den öffentlichen Träger, sondern darum, dass die Ratsuchenden
- sich schlecht oder gar nicht über ihre Rechte im Verwaltungsverfahren und möglichen Alternativen in der Hilfeplanung informiert fühlten und diese somit auch nicht einfordern konnten.
- sich wenig in den gesamten Hilfeplanprozess eingebunden fühlten (z.B. mangelnde Transparenz, Gefühl der Bevormundung durch die Fachkräfte). „Mit welchen Themen kann ich mich an die Beratungsstelle wenden?“
- wenig Mitentscheidungsmöglichkeiten bei der Einschätzung hatten, welche Hilfe zur Erziehung unterstützend in der Familie eingesetzt werden konnte.
- sich durch die Fachkräfte nicht ernst genommen fühlten, ihre Ressourcen aus ihrer Sicht nicht genügend gesehen wurden und eine Unterstützung zur Verbesserung der Situation in der Herkunftsfamilie nicht in ausreichendem Maße angeboten wurde.
- in ihrem Wunsch nach einer Veränderung in der Ausgestaltung der bereits in Anspruch genommenen Hilfeleistung nicht gehört wurden.
- aus ihrer Sicht kein Mitspracherecht bei der Auswahl der Träger und Einrichtungen bekamen, auch wenn die von ihnen gewünschten Einrichtungen den fachlichen Empfehlungen des Jugendamtes Genüge tragen würden (sog. Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII).
Was kann die Ombudsstelle für die Anfragenden tun?
- Gemeinsam konnten Hilfepläne, Berichte, Beschlüsse oder Gutachten gelesen werden. Dies diente dem besseren Verständnis der einzelnen Unterlagen, aber auch der Gesamtbezug zum Hilfeplanprozess konnte dadurch deutlich gemacht werden.
- Vorbereitung von geplanten (Hilfeplan-) gesprächen (z.B.: Was sind die Themen? Was haben die Ratsuchenden für Fragen? Welche Entscheidungen können sie treffen?).
- Beratung und Informationen zu möglichen Handlungsoptionen im Hilfeverlauf. Waren Eltern oder junge Menschen über mögliche Konsequenzen einer Entscheidung informiert, fiel es ihnen leichter, Entscheidungen zu treffen.
- Begleitung zu einem Hilfeplangespräch im Jugendamt oder einem Gespräch bei einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe (die Ratsuchenden wurden zu einem oder mehreren Gesprächen begleitet). Die Begleitung erfolgte auf Wunsch der Ratsuchenden.
- Hilfe bei der Formulierung von Anträgen, Widersprüchen oder dem Mailverkehr mit dem öffentlichen Träger.
- Direkte Kontaktaufnahme durch das BeBeE mit dem Casemanagement oder einer/m Mitarbeitenden eines freien Trägers zur Abklärung bestimmter Anliegen. Um Transparenz zu gewährleisten, wurden vorab mit den Ratsuchenden konkrete Absprachen über Inhalte getroffen und anschließend mündlich oder schriftlich an diese zurückgemeldet.
Stärkung der Eigenkompetenz
Vorrangiges Ziel der Beratung der BeBeE ist es, den Ratsuchenden in ihren eigenen Angelegenheiten Kompetenzen zu vermitteln und ebenso ihre Selbstsicherheit im Umgang mit den Fachkräften zu stärken.
Arbeitspapier - Jahresbericht
Der Jahresbericht 2021 informiert in einer sehr übersichtlichen, lesefreundlichen Weise über die Beratungstätigkeit und Arbeitsweise der Ombudsstelle. Die 16 Seiten sind interessant und aufschlussreich und zeigen deutlich den Bedarf von Eltern, Pflegeeltern, Fachkräften, jungen Menschen und anderen Beteiligten in der Jugendhilfe.
von:
Stellungnahme zur Ombudschaft in der Jugendhilfe