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Ombudschaften, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe
Aus der Seite der AGJ:
Missbrauchs- und Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen haben vor allem bei den Aufarbeitungen und Ergebnissen der Runden Tische „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ und „Sexueller Kindesmissbrauch“ zu einer Forderung nach altersgerechten Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten geführt. Aufgenommen wurde diese Forderung im Bundeskinderschutzgesetz insbesondere im Rahmen der Betriebserlaubnis und der Qualitätsentwicklung. Mit ihrem Ende Juni d. J. vom Vorstand beschlossenen Diskussionspapier will die AGJ die Implementierung von ombudschaftlichen Strukturen sowie von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und ihren Eltern in Einrichtungen und Institutionen zur Sicherung ihrer Rechte befördern und dies als Qualitätsmerkmal im Rahmen der professionellen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe stärken. Ausgangspunkt sind dabei vor allem die dort grundsätzlich gegebenen Gefährdungen im Alltag von Kindern und Jugendlichen sowohl in den Beziehungen zu den Fachkräften als auch der jungen Menschen untereinander. Hier finden Sie mehr Informationen