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Kleine Kinder in stationären Unterbringungen
Beteiligte:
Einleitung des Arbeitspapiers 4-2023 AFET:
Die Unterbringung junger Kinder in der Heimerziehung nimmt aufgrund begrenzter Möglichkeiten der Unterbringung in Pflegefamilien zu (Pothmann 2020), muss allerdings als nicht unbedingt altersangemessene Unterbringungsform kritisch diskutiert werden (Wolf/Petri/Dittmann 2016). Einige KJSG-Neuerungen ermöglichen es, den Blick auf die Unterbringung junger Kinder in stationären Settings zu weiten, und bieten auf diese Weise Potenziale und Ansatzpunkte zur Ermöglichung guter sozialpädagogischer Orte. Gleichzeitig werden dabei jedoch auch Herausforderungen und Nachholbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung der Angebote sowie der Hilfelandschaft insgesamt deutlich.
Inhaltliche Schwerpunkte des Arbeitspapiers
1. Elternarbeit unter neuen Voraussetzungen? Die Neuregelung des § 37 SGB VIII durch das KLSG.
2. Herausforderungen und Potenziale gemeinsamer Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII.
3. Impulse auch für begleitete Elternschaft und inklusive Hilfen.
4. Verhinderung "stationärer" Unterbringung durch die Ausweitung von 'niedrigschwelligen Hilfen' zur Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen nach § 20 SGB VIII.
5. Stationäre Settings und darüber hinaus: Eltern und ihre jungen Kinder brauchen flexible, bedarfsgerechte Hilfen, die ihre Lebensbedingungen nicht asser Acht lassen - ein Resümee.
Auszug aus Punkt 5 - ein Reümee:
• Insgesamt lässt sich festhalten, dass es hinsichtlich der Lage junger Kinder in den stationären Settings der Jugendhilfe von besonderer Relevanz ist, einen umfassenden Blick auf ihre Bedarfe und die Bedarfe ihrer Eltern(teile) zu richten. Dabei müssen unweigerlich auch die Lebensbedingungen der Familie fokussiert und im Sinne einer Ausweitung von Handlungsmöglichkeiten bearbeitet werden.
• Ein eingeengter Blick auf die Erziehungskompetenz der Eltern(teile) scheint angesichts von komplexen Belastungssituationen und dynamischen Überforderungslagen nicht angemessen, um eine gelingende Elternschaft zu befördern — unabhängig davon, ob das Kind in seiner Herkunftsfamilie lebt oder nicht.
Wie wir im vorliegenden Papier in Ansätzen zu illustrieren versucht haben, liefert die KJSG-Reform hierfür wichtige Impulse. Zugleich verweist sie auf enorme Herausforderungen, will die Kinder- und Jugendhilfe ihre durchaus vorhandenen Potenziale im Sinne der Verbesserung des Aufwachsens junger Menschen und des Lebens von Familien ausschöpfen.
von:
Stellungnahme von neun überregionalen Institutionen zum Bundesratbeschluss in der SGB VIII-Reform