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Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation
Infos des Bundesforums Vormundschaft zur Orientierungshilfe
Die Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft. Sie wurde erstellt von Dr. Miriam Fritsche, Forscherin auf dem Gebiet der Vormundschaft und Mitglied des Vorstands des Bundesforums. Die Entwicklung der Orientierungshilfe wurde aufwändig in einem Prozess mit einer Expert:innengruppe aus 14 Jugendämtern erarbeitet. Sie beschreibt detailliert Vorgehensweisen von Jugendämtern, die bereits eine Praxis der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen entwickelt haben, berücksichtigt dabei unterschiedliche Modelle und erörtert die damit verbundenen Fragen und Thematiken. Im Anhang finden sich einige von Jugendämtern bereits entwickelte Instrumente, bspw. ein Profil einer: ehrenamtlichen Vormund:in, eine Einverständniserklärung zum Einholen von Auskünften. Aufbauend auf der Orientierungshilfe werden in der Expert:innengruppe weitere Fragen besprochen, die noch nicht befriedigend geklärt sind, bspw. die Frage, wie die Beratung von Einzelvormund:innen dokumentiert werden soll und welche Unterstützung für ehrenamtliche Vormund:innen bei der Aktenführung und –aufbewahrung denkbar ist.
Auszug aus der Einleitung des Arbeitspapiers
Die Broschüre besteht aus vier Bereichen:
Kapitel 2 wirft einen grundsätzlichen Blick auf ehrenamtliche Vormundschaften und bisherige (unter den Bedingungen des alten Vormundschaftsrechts entwickelte) Umsetzungsschwerpunkte in verschiedenen Jugendämtern.
Kapitel 3 umreißt den durch das neue Vormundschaftsrecht geförderten Vorrang des Ehrenamts und legt dafür besonderes Augenmerk auf die veränderten Anforderungen an die Mitwirkung des Jugendamts im Auswahlverfahren und bei der Vorschlagsbegründung.
In Kapitel 4 stehen praktische Erfahrungen aus Jugendämtern im Mittelpunkt – dieses Kapitel ist das umfangreichste und in mehrere thematische Abschnitte untergegliedert, im Einzelnen:
- Interessierte Ehrenamtliche finden und gewinnen,
- Eignungseinschätzung und -überprüfung,
- Ehrenamtliche qualifizieren,
- Matching, Anbahnung und Kennenlernen von ehrenamtlicher Person und Kind/Jugendlicher*,
- Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Vormund*innen sowie Beaufsichtigung und – abschließend –
- Ausführungen zur Notwendigkeit einer Bestandsaufnahme zu im Zuständigkeitsbereich geführten ehrenamtlichen Vormundschaften.
Kapitel 5 resümiert wichtige Rahmenbedingungen für eine gelingende Förderung ehrenamtlicher Vormundschaften und wagt einen Ausblick auf die sich zum 1. Januar 2023 ändernden (teilweise auch neu hinzukommenden) Aufgaben in diesem Bereich.
Ausgewählte Materialien und Unterlagen, auf die in diesem Kapitel Bezug genommen wird, finden sich im Anhang.
Auszug aus Zusammenfassung und Ausblick
Das neue Vormundschaftsrecht bringt erhebliche Änderungen mit sich, von denen einige ehrenamtlich geführte Vormundschaften erneut und zudem stärker als bisher in den Fokus rücken: Die konkretisierten neuen Bestimmungen zur Suche nach dem am besten geeigneten Vormund sowie der gesetzlich klargestellte grundsätzliche Vorrang des Ehrenamts vor den anderen drei Formen berufsmäßig geführter Vormundschaften (Amts-, Vereins- und Berufsvormundschaft) lassen erwarten, dass künftig, ausgehend vom Kind bzw. jungen Menschen, nahestehende Familienangehörige, Vertrauens- und Pflegepersonen, aber auch sozial bzw. bürgerschaftlich engagierte Dritte stärker als bisher als potenzielle Vormund*innen berücksichtigt werden. [....]
Vor diesem Hintergrund stehen Jugendämter vor der Herausforderung, für die Wahrnehmung vormundschaftsbezogener Aufgaben gemäß den Bestimmungen des neuen Vormundschaftsrechts organisatorisch-konzeptionelle Lösungen zu entwickeln, die die Zusammenarbeit von Fachkräften aus verschiedenen Fachdiensten ermöglichen. Insbesondere das durch die Vormundschaftsrechtsreform gestärkte Aufgabenfeld „Förderung von Vormundschaften durch Ehrenamtliche“ bietet einen Anlass, diesen wichtigen Arbeitsbereich künftig nicht mehr ausschließlich durch einen spezialisierten Fachdienst im Jugendamt vertreten zu lassen, sondern eröffnet zugleich die Chance, im Rahmen eines gemeinsam entwickelten Konzepts eine jugendamtsinterne und fachdienstübergreifende Kooperationsstruktur zu etablieren, gegebenenfalls auch unter Einbezug externer Akteur*innen. Darüber können Wissen und Kompetenzen der verschiedenen beteiligten Fachkräfte erschlossen und zusammengeführt werden – für die gemeinsame Entwicklung bester Lösungen zum Wohle und im Interesse von Kindern und Jugendlichen* in Vormundschaften.
Zur Reform des Vormundschaftrechts