Sie sind hier

12.12.2011
Arbeitspapier

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme

Es gibt eine 10. Revision der ICD-10-GM Es in einer Version 2012 (German Modification)

Themen:

Ein Beispiel aus der Liste -

  • Kapitel V Psychische und Verhaltensstörungen (F00-F99) Entwicklungsstörungen (F80-F89)

Die in diesem Abschnitt zusammengefassten Störungen haben folgende Gemeinsamkeiten:

Beginn ausnahmslos im Kleinkindalter oder in der Kindheit;

eine Entwicklungseinschränkung oder -verzögerung von Funktionen, die eng mit der biologischen Reifung des Zentralnervensystems verknüpft sind;

stetiger Verlauf ohne Remissionen und Rezidive.

In den meisten Fällen sind unter anderem die Sprache, die visuellräumlichen Fertigkeiten und die Bewegungskoordination betroffen. In der Regel bestand die Verzögerung oder Schwäche vom frühestmöglichen Erkennungszeitpunkt an. Mit dem Älterwerden der Kinder vermindern sich die Störungen zunehmend, wenn auch geringere Defizite oft im Erwachsenenalter zurückbleiben.F80.- Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache

Es handelt sich um Störungen, bei denen die normalen Muster des Spracherwerbs von frühen Entwicklungsstadien an beeinträchtigt sind. Die Störungen können nicht direkt neurologischen Störungen oder Veränderungen des Sprachablaufs, sensorischen Beeinträchtigungen, Intelligenzminderung oder Umweltfaktoren zugeordnet werden. Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache ziehen oft sekundäre Folgen nach sich, wie Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben, Störungen im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen, im emotionalen und Verhaltensbereich.

F80.0 Artikulationsstörung

Eine umschriebene Entwicklungsstörung, bei der die Artikulation des Kindes unterhalb des seinem Intelligenzalter angemessenen Niveaus liegt, seine sprachlichen Fähigkeiten jedoch im Normbereich liegen.

Dyslalie
Entwicklungsbedingte Artikulationsstörung
Funktionelle Artikulationsstörung
Lallen
Phonologische Entwicklungsstörung

Exkl.:
Artikulationsschwäche (bei):

Aphasie o.n.A. (R47.0)
Apraxie (R48.2)
mit einer Entwicklungsstörung der Sprache:
expressiv (F80.1)
rezeptiv (F80.2-)
Hörverlust (H90-H91)
Intelligenzstörung (F70-F79)

F80.1 Expressive Sprachstörung

Eine umschriebene Entwicklungsstörung, bei der die Fähigkeit des Kindes, die expressiv gesprochene Sprache zu gebrauchen, deutlich unterhalb des seinem Intelligenzalter angemessenen Niveaus liegt, das Sprachverständnis liegt jedoch im Normbereich. Störungen der Artikulation können vorkommen.

Entwicklungsbedingte Dysphasie oder Aphasie, expressiver Typ

Exkl.:
Dysphasie und Aphasie:

entwicklungsbedingt, rezeptiver Typ (F80.2-)
o.n.A. (R47.0)

Elektiver Mutismus (F94.0)
Erworbene Aphasie mit Epilepsie [Landau-Kleffner-Syndrom] (F80.3)
Intelligenzstörung (F70-F79)
Tiefgreifende Entwicklungsstörungen (F84.-)

F80.2- Rezeptive Sprachstörung

Eine umschriebene Entwicklungsstörung, bei der das Sprachverständnis des Kindes unterhalb des seinem Intelligenzalter angemessenen Niveaus liegt. In praktisch allen Fällen ist auch die expressive Sprache deutlich beeinflusst, Störungen in der Wort-Laut-Produktion sind häufig.

Angeborene fehlende akustische Wahrnehmung
Entwicklungsbedingt:

Dysphasie oder Aphasie, rezeptiver Typ
Wernicke-Aphasie

Worttaubheit

Exkl.:
Autismus (F84.0-F84.1)
Dysphasie und Aphasie:

entwicklungsbedingt, expressiver Typ (F80.1)
o.n.A. (R47.0)

Elektiver Mutismus (F94.0)
Erworbene Aphasie mit Epilepsie [Landau-Kleffner-Syndrom] (F80.3)
Intelligenzstörung (F70-F79)
Sprachentwicklungsverzögerung infolge von Schwerhörigkeit oder Taubheit (H90-H91)

F80.20 Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung [AVWS]
F80.28 Sonstige rezeptive Sprachstörung
F80.3 Erworbene Aphasie mit Epilepsie [Landau-Kleffner-Syndrom]

Eine Störung, bei der ein Kind, welches vorher normale Fortschritte in der Sprachentwicklung gemacht hatte, sowohl rezeptive als auch expressive Sprachfertigkeiten verliert, die allgemeine Intelligenz aber erhalten bleibt. Der Beginn der Störung wird von paroxysmalen Auffälligkeiten im EEG begleitet und in der Mehrzahl der Fälle auch von epileptischen Anfällen. Typischerweise liegt der Beginn im Alter von 3-7 Jahren mit einem Verlust der Sprachfertigkeiten innerhalb von Tagen oder Wochen. Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Beginn der Krampfanfälle und dem Verlust der Sprache ist variabel, wobei das eine oder das andere um ein paar Monate bis zu zwei Jahren vorausgehen kann. Als möglicher Grund für diese Störung ist ein entzündlicher enzephalitischer Prozess zu vermuten. Etwa zwei Drittel der Patienten behalten einen mehr oder weniger rezeptiven Sprachdefekt.

Exkl.:
Aphasie bei anderen desintegrativen Störungen des Kindesalters (F84.2-F84.3)
Aphasie bei Autismus (F84.0-F84.1)
Aphasie o.n.A. (R47.0)

F80.8 Sonstige Entwicklungsstörungen des Sprechens oder der Sprache

Lispeln

F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Sprachstörung o.n.A.

Sie finden die Klassifikation hier

Das könnte Sie auch interessieren

Fachartikel

von:

Rechtssituation von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien

Kinder mit Behinderungen haben das Recht in einer Familie aufzuwachsen. Kann das Kind nicht in seiner Ursprungsfamilie leben, so ist ihm ein Leben in einere anderen Familie zu ermöglichen.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Resilienz-Projekt: Immunsystem der Seele stärken

Bericht über ein Resilienzprojekt in den Bildungseinrichtungen des Landkreises Lörrach.
Fachartikel

von:

Flügel ohne feste Wurzeln?

Wenn das Pflegekind erwachsen wird!

Wie ist es, ein Pflegekind in die Selbstständigkeit zu entlassen? Wer entscheidet eigentlich über den richtigen Zeitpunkt und warum wird gerade von Pflegekindern erwartet, dass sie mit ihrem 18. Geburtstag auch tatsächlich erwachsen sind? Wie stehen die Chancen für behinderte Pflegekinder, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden?
Bericht zur Veranstaltung

Die Vergangenheit im Gepäck ... – Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und stationärer Erziehungshilfe

Bei dem Kongress der Kinderschutz-Zentren Ende November 2018 in Stuttgart diskutierten 150 Fachkräfte über die besondere Lebenssituation fremduntergebrachter Kinder und über die Bedingungen, die Kindern und Jugendlichen einen guten Start in ihren neuen Pflegefamilien erleichtern könnten.
Stellungnahme

Versorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Krankheiten und besonderen Bedürfnissen ist nicht ausreichend

Presseerklärung des KINDERNETZWERK e. V. zur Jubiläumstagung '20 Jahre in Berlin, Charité – Campus – Virchow – Klinikum' zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen
Arbeitspapier

Umgang mit chronisch kranken Kindern in der Schule, Verabreichung von Medikamenten und Erste Hilfe durch Lehrkräfte

Das Ministerium für Bildung im Saarland hat ein Papier veröffenltich, welches als Handlungsempfehlung und Hilfestellung im schulischen Alltag dienen soll.
Fachartikel

von:

Selbstverletzendes Verhalten bei Kindern und Jugendlichen.

Die Jugendhilfe im Spannungsfeld zwischen pädagogischem Auftrag und struktureller Ohnmacht. Oder kurz: Um handeln zu können muss ich verstehen! Was ist selbstverletzendes Verhalten? Was sind die Ursachen selbstverletzenden Verhaltens? Lässt sich selbstverletzendes Verhalten erkennen? Wie können Fachkräfte auf selbstverletzendes Verhalten angemessen reagieren? Ist Prävention möglich?
Empfehlung

von:

Inklusiver Kinderschutz

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Gesetzgeber Inklusion als Leitgedanken auch im Kinderschutz gestärkt. Mit den vorliegenden Empfehlungen möchte der Deutsche Verein praktische Orientierung für eine gelingende Gestaltung zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes bieten.
Empfehlung

von:

Schulassistenz aus einer Hand

Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert

In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
Stellungnahme

von:

von:

Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien

Das Land NRW plant ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Zur Frage von Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien hat das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. eine Stellungnahme an die Politik in NRW versandt.