Sie sind hier

25.09.2022
Arbeitspapier

Finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien für 2023

Der Deutsche Verein hat seine jährlichen Empfehlungen zur Fortschreibung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII für 2023 veröffentlicht. Die Steigerung beläuft sich auf über 10 %.

Neue Pflegeelternsätze nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2023

Alter des Pflegekindes

von 0-6 Jahre                                 Sachaufwand  639 €     Kosten der Erziehung   275 €

von 6 - 12 Jahre                             Sachaufwand  783 €     Kosten der Erziehung   275 €

von 12 - 18 Jahre                           Sachaufwand  919 €     Kosten der Erziehung   275 €.

Unfallversicherung  182,52 € jährlich     Alterssicherung 42,53 € monatlich  

Finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien

In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für Pflege und Erziehung den im Referenzzeitraum um 7,9 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. Die Berechnung der Pauschalbeträge für den Sachaufwand basiert auf der im Juni 2021 erschienenen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Die sich hieraus ergebenden deutlichen Anstiege empfiehlt der Deutsche Verein in voller Höhe zu berücksichtigen. Insgesamt ergibt sich bei den nach Alter gestaffelten Pauschalbeträgen für Sachkosten sowie Kosten für Pflege und Erziehung eine Steigerung von durchschnittlich über 10 %.

Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.

"Tagein, tagaus leisten Pflegeeltern Unglaubliches: für "Ihre" Kinder und Jugendlichen, für deren Familien sowie für die gesamte Gesellschaft. Gerade in Zeiten explodierender Verbraucherpreise dürfen Pflegefamilien nicht im Stich gelassen werden. Die finanzielle Unterstützung für Pflegefamilien muss ihrer Lebenswirklichkeit und der Bedeutung ihres Engagements gerecht werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Sie legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.

Die vollständigen Empfehlungen sind online abrufbar (siehe unten).

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 23. September 2022

Das könnte Sie auch interessieren

Empfehlung

von:

Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge zur Vollzeitpflege/Verwandtenpflege

§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Empfehlung

von:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Pflegegeldsätzen 2010

Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
Empfehlung

von:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Pflegegeld 2014

Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 um 1,7 %. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung sollten angepasst werden.
Gutachten

von:

Vollumfänglicher Anspruch auf Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen - Gutachten des Deutschen Vereins

Gutachten des Deutschen Vereins zum Anspruch auf Betreuung durch das Jugendamt auch für Pflegepersonen, die ein Kind mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe aufgenommen haben.
Stellungnahme

von:

Jungen Menschen den Start in die Arbeitswelt erleichtern

Deutscher Verein definiert in einer Stellungnahme zehn Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen.
Gutachten

von:

Keine Flucht der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ins Ordnungsrecht

Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über die Frage, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.
Empfehlung

von:

Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( §§ 33, 39 SGB VIII).
Stellungnahme

von:

Deutscher Verein: Geplantes Vormundschaftsrecht nicht praxisnah

Anlässlich der Beratung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 11.11.2010 im Bundestag weist der Deutsche Verein für öffentliche und private Führsorge e. V. (DV) erneut auf die Schwächen des aktuellen Gesetzesvorhabens hin.
Gutachten

von:

Ergänzende Hilfen zur Erziehung bei Gewährung von Vollzeitpflege gemäß §§ 27, 33 SGB VIII

Das Gutachten des Deutschen Vereins besagt, dass die Leistung von Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) zusätzliche Hilfen zur Erziehung nicht ausschließt.
Stellungnahme

von:

Diskussionspapier zur Adoption des Deutschen Vereins

Auszüge "Das Kindeswohl im Zentrum der Adoption" und "Dauerpflege und Adoption" des Diskussionspapiers zur Adoption des Deutschen Vereins vom Juni 2014