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28.04.2022
Arbeitspapier

Checkliste für Rechtsbehelfe des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren

Die Anfang 2022 erschiene 17-seitige Checkliste der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg befasst sich mit den verschiedenen Rechtsbehelfen eines Jugendamts, die den Änderungen familiengerichtlicher Entscheidungen dienen.

Aus den Erläuterungen zur Checkliste von der Fachstelle Kinderschutz Brandenburg

Rechtsbehelfe dienen der Änderung familiengerichtlicher Entscheidungen. Ein Rechtsmittel ist auch ein Rechtsbehelf, aber einer, der die formelle Rechtskraft einer familiengerichtlichen Entscheidung hemmt und den Rechtsstreit in die nächsthöhere Instanz befördert. Ein Rechtsmittel im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens ist eine gesetzlich bestimmte Form des Rechtsbehelfes. Sein Zweck dient der Überprüfung eines anfechtbaren Beschlusses des Familiengerichtes. Damit steht der Begriff des Rechtsmittels synonym für die Anfechtung einer im vorliegenden Fall familiengerichtlichen Entscheidung. In diesem Sinne sind Rechtsmittel Anträge auf Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen, die dem Rechtsschutz- begehren des Antragsstellers (des Jugendamtes) nicht oder nur teilweise entsprechen. Die anzuwendenden Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel der Anregung, des Antrages oder der Beschwerde sollen zur Abänderung oder Aufhebung eines Beschlusses oder zur Änderung der Gestaltung des weiteren familiengerichtlichen Verfahrens führen.

Das vorliegende Material soll in erster Linie den Fachkräften der Jugendämter in Form einer Checkliste helfen, mögliche Rechtsbehelfe im Sinne einer Übersicht zu kennen und diese zielgerichtet im familiengerichtlichen Verfahren einzusetzen.