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Aufforderung zur Kooperation auch über die Kinder- und Jugendhilfe hinaus
Auszüge aus dem Arbeitspapier "Aufforderungen zur Koopeeration auch über die Kinder- und Jugendhilfe hinaus - Neuerungen im KJSG"
Mit dem KJSG werden im Wesentlichen fünf zentrale Anliegen verfolgt:
• Verbesserungen im Kinderschutz,
• Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, stärken,
• die Weiterentwicklung zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe voranbringen und den Entwicklungspfad hin zu dieser definieren,
• mehr Prävention vor Ort
• und mehr Beteiligung von Adressatinnen und Adressaten (vgl. Deutscher Bundestag 2021).
Für all diese Anliegen ist es erforderlich, wenn auch im unterschiedlichen Maße, dass die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe sich über die Grenzen der Kinder- und Jugendhilfe hinausbewegen.
Diese zentralen Anliegen können mit folgender Praxis erleichtert werden
1. Auftrag: Querschnittspolitik
1.1 Verbesserte Handlungs- und Problemlösungkompetenz durch Koopertionen
1.2. Sechszehn neue kooperationsrelevante Änderungen im SGB VIII
1.3. Thesen als Fazit
Letzte These: Jenseits von rechtlichen Fragen führen diese Gesetzesänderungen auch unweigerlich zu der Aufgabe, sich innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe intensiver als dies bisher vielleicht üblich war, mit Fragen zu befassen, wie zum Beispiel: Wie können Kooperationen gelingen? Was kann ich als Jugendamt, als Träger, als Einrichtung, als Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe dafür tun, dass Kooperationen funktionieren?