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Antrag auf Hilfe für junge Volljährige
Themen:
Eine Weiterführung der Hilfe im Rahmen eines weiteren Verbleibens in der Pflegefamilie muss der junge Mensch bei Erreichung seiner Volljährigkeit selbst stellen. Für die Bewilligung ist es von Bedeutung, dass möglichst schon vor der Volljährigkeit bei den letzten beiden Hilfeplangesprächen über diesen Wunsch gesprochen wurde und dieser im Hilfeplan als solcher dokumentiert worden ist.
Die einzige Bedingung für einen solchen Antrag besteht darin, dass der junge Mensch in irgendeiner absehbaren Zeit (es sind keine terminlichen Vorgaben nötig) eigenverantwortlich leben kann. Der Paragraf ist so offen beschrieben, damit möglichst viele junge Menschen davon profitieren können. Die Praxis hat dies jedoch dazu benutzt, diese Hilfe verhältnismäßig selten zu gewähren. Sollte das Jugendamt den Antrag ablehnen, dann ist es richtig und wichtig, dagegen in Widerspruch und notfalls in Klage vor dem Verwaltungsgericht zu gehen. Diese Aktionen waren immer sehr erfolgreich. Gerichtsbeschlüsse urteilen im sehr hohen Maße im Sinne der jungen Menschen. Wenn Sie Hilfe brauchen und das Jugendamt oder Ihr Träger Ihnen nicht hilft, dann können Sie uns gerne schreiben.
- Rechtliche Grundlage
- Musterantrag
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
Es bedarf also einer guten Vorbereitung schon zu Zeiten der Minderjährigkeit und einer guten Begründung. Wir haben hier einen Musterantrag eingestellt, den eine junge Volljährige so gestellt hat. Das Jugendamt hat ihr die Hilfe für junge Volljährige daraufhin gewährt.
Musterantrag
Name und Adresse des Absenders
Adresse des Jugendamtes
Datum
Sehr geehrter ,
ich stelle hiermit einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige.
Zur Zeit besuche ich die Fachoberschule in A.
Ich möchte weiterhin in meiner Pflegefamilie bleiben weil ich mich hier geborgen und gut aufgehoben fühle. Durch ihre Gespräche und Ratschläge bestärken sie mich immer wieder. Ich bin noch nicht reif genug, um allein zu leben. Davor hätte ich richtig Angst. Ich würde es nicht schaffen, einen Haushalt und die schulische Ausbildung zu organisieren. Diese Ausbildung stellt hohe Anforderungen und da brauche ich die Hilfe und Unterstützung von meiner Pflegefamilie.
Ich fürchte, dass ich Konflikte und schwierige Situationen nicht alleine durchstehen würde.
Aus diesen Gründen stelle ich einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige, um weiter bei meiner Pflegefamilie in gewohnter Umgebung bleiben zu können.
Ich bitte ganz herzlich darum, dass dieser Antrag angenommen wird.
Für ein Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen