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Basiswissen

Anträge stellen - Grundsätzliches

Warum müssen Anträge gestellt werden und wer kann das?

Grundsätzliches zur Antragstellung

Themen:

  • Wie stelle ich Anträge
  • Grundsätzliches zur Antragsstellung:
  • Der Weg eines Antrages plus Beschwerde und Klage
  • Anträge im Rahmen des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
  • Beispiel für die Antragstellung durch Pflegeeltern

Anträge können nur durch die Person gestellt werden, die dazu berechtigt ist. Pflegeeltern sind berechtigt, Anträge für die Dinge zu stellen, die sie im Rahmen der Alltagssorge entscheiden dürfen oder für Anträge im Rahmen von Versicherungs- Versorgungs- und sonstiger Sozialleistungen (§ 1688 BGB)

Wie stelle ich Anträge

Anträge sollten der besseren Nachprüfbarkeit willen nur schriftlich gestellt werden. Möglich wäre es auch, Anträge im Rahmen eines Hilfeplangespräches zu stellen – dann ist es aber besonders wichtig, dass diese Anträge im Hilfeplanprotokoll auch dokumentiert werden. Anträge gelten ab dem Zeitraum, in welchem der Antrag beim Leistungserbringen eingegangen ist.

Grundsätzliches zur Antragsstellung:
  • Wer stellt den Antrag ?
  • An wen wird der Antrag gestellt?
  • Ist der Antragsteller auch berechtigt den Antrag zu stellen?
  • Was will der Antragsteller beantragen – welche Leistung haben?

Begründung für den Antrag – warum glaubt der Antragsteller Anspruch auf die Leistung zu haben?

Der Weg eines Antrages plus Beschwerde und Klage

Ein Antrag wird bei der Behörde gestellt, die die Leistung erbringen soll: Jugendhilfe beim Jugendamt, Sozialhilfe beim Sozialamt, Krankenhilfe bei Krankenkassen oder Eingliederungshilfe, etc.

Die Behörde muss nun entscheiden, ob sie für diese Leistung zuständig ist und ob sie dem Antrag entsprechen muss. Die Behörde teilt dem Antragsteller per Bescheid mit, ob sie den Antrag akzeptiert oder ob sie ihn ablehnt. Lehnt die Behörde einen Antrag ab, dann muss sie dies mit einer Begründung tun. Gegen diese Begründung kann der Antragsteller dann gegenüber der Behörde in Widerspruch gehen. Im Widerspruch muss er noch einmal ausführen, warum er glaubt, ein Anrecht auf die Leistung zu haben. Sollte die Behörde wiederum ablehnen, kann der Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht oder dem Sozialgericht (je nachdem welche Behörde zuständig ist) klagen. In manchen Bundesländern gibt es die Möglichkeit eines Widerspruchs nicht mehr. Hier muss der Antragsteller unmittelbar nach Erhalt des ersten Bescheides eine Klage vor Gericht einreichen.

Anträge im Rahmen des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz – SGB VIII – sind die Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege festgelegt. Dazu haben wir bereits den Anspruch auf Beratung und Unterstützung o.a. beschrieben. Es gibt jedoch im SGB VIII noch weitere Paragrafen, die einen Anspruch der Pflegeeltern bzw. des Pflegekindes verdeutlichen.

Beispiel für die Antragstellung durch Pflegeeltern
  • Wer stellt den Antrag? Name und Adresse der Pflegeeltern
  • An wen geht der Antrag? Name und Adresse der Behörde
  • Sind die Pflegeeltern berechtigt, diesen Antrag zu stellen? (Oder kann dies nur der Vormund?)
  • Haben die Pflegeeltern für die Antragstellung möglicherweise eine Vollmacht des Sorgeberechtigten?
  • Was wollen die Pflegeeltern beantragen? (z.B. Beihilfeleistungen zusätzlich zum Pflegegeld)
  • Womit begründen die Pflegeeltern ihren Antrag?
Letzte Aktualisierung am: 
27.02.2019

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