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Anspruch auf Mutterschutzgeld bei 10 Wochen altem Pflegekind
Themen:
Das Mutterschutzgeld steht einer Schwangeren/Wöchnerin 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zu - hat also etwas mit der Geburt als solche zu tun.
Sie als Pflegemutter haben einen Anspruch auf Elternzeit, so wie alle leiblichen Eltern auch. Elterngeld können Sie nicht beantragen, da für das Kind Pflegegeld gezahlt wird.
Letzte Aktualisierung am:
01.01.2010
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