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Anspruch auf Mutterschutzgeld bei 10 Wochen altem Pflegekind

Ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld. Wir haben ein 10 Wochen altes Pflegekind aufgenommen. Seit dem bin ich im Mutterschutz. Habe ich auch Anrecht auf Mutterschutzgeld?

Das Mutterschutzgeld steht einer Schwangeren/Wöchnerin 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zu - hat also etwas mit der Geburt als solche zu tun.

Sie als Pflegemutter haben einen Anspruch auf Elternzeit, so wie alle leiblichen Eltern auch. Elterngeld können Sie nicht beantragen, da für das Kind Pflegegeld gezahlt wird.

Letzte Aktualisierung am: 
01.01.2010

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