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Beistandsausbildung der Pflegeelternschule Baden-Württemberg
Die Pflegeelternschule Baden-Württemberg e.V. bietet eine Ausbildung zum Beistand an. Zielgruppe: Erfahrene Pflegeeltern und Fachkräfte in Jugendämtern und bei Trägern der freien Jugendhilfe.
Zeitlicher Umfang der Ausbildung: 110 Stunden (aktuell an zehn Samstagen innerhalb von zwei Jahren).
Ausbildungsinhalte:
Rechtliche Grundlagen
Kinder- und Jugendhilferecht
- Systematik der Erziehungshilfen,
- Kindeswohl, Elternrechte, Kinderrechte (Art. 1, 2, 6 GG),
- Vollzeitpflege (§§ 27, 33 , 37 SGB VIII),
- Mitwirkung, Hilfeplan (§ 36 SGB VIII),
- Datenschutz (§§ 62-68 SGB VIII, § 78 SGB X),
- Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII),
- Mitwirkung des Jugendamtes in gerichtlichen Verfahren, die Pflicht der Behörden und Gerichte, die Pflegeeltern in allen Fällen anzuhören, in denen es um die Belange des Pflegekindes geht.(§ 50 FGG).
Familienrecht
- Sorgerecht, Vormundschaft, Pflegschaft,
- Teilübertragung des elterlichen Sorgerechts auf die Pflegeeltern gem. § 1630 BGB,
- Kindeswohlgefährdung (§§ 1666, 1666a BGB, § 8a SGB VIII),
- Verbleibensanordnung (§ 1632 Abs. 4 BGB),
- Verfahrenspflegschaft (§ 50 FGG) (Anwalt des Kindes),
- Umgangsrechte und Umgangsregelung (§§ 1684, 1685 BGB, § 33 FGG),
- Beteiligung und Beistände im jugendamtlichen Verwaltungsverfahren (§ 13 SGB X) und im gerichtlichen Verfahren (§13 FGG).
Psychologie / Medizin / Sozialpädagogik
- Entwicklungspsychologische Grundlagen in den verschiedenen Altersphasen,
- Frühe kindliche Bindung/ Bindungsstörung,
- Traumatische Erfahrungen in Schwangerschaft und Kindheit und deren Auswirkungen,
- Kindliche Entwicklungsstörungen aus medizinischer Sicht (z.B. FAS),
- Therapeutische Hilfen und Einrichtungen,
- Situation des Pflegekindes,
- Grundlagen der Pflegekinderpädagogik,
- Pädagogik in den unterschiedlichen Entwicklungsphasen,
- Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung,
- Pflegefamilienalltag / Belastungen und Entlastungen,
- Persönlichkeitsstärkung als Hilfe für den Alltag in der Pflegefamilie (Kraftquellen),
- Erziehung in Kooperation mit einem stützenden Netzwerk,
- Handlungstheorien und sozialpädagogische Konzepte der Jugendhilfe,
- Kontakt mit der Herkunftsfamilie,
- Theorie und Praxis der Entwicklungsförderung des Kindes.
Jugendhilfe
- Hilfeplanung,
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII,
- Umgangskontakte - Schutzfaktoren und Risikofaktoren.
Beistandsarbeit - Mit den Augen der Kinder sehen
Ausgangspunkt für jede Handlung eines Beistandes ist es, die Bedürfnisse des Pflegekindes in den Mittelpunkt zu stellen. Das Kindeswohl, insbesondere sein Recht auf dauerhafte Beheimatung, ist als Richtschnur der Beratung anzusehen und engagiert zu vertreten. Von dieser Grundannahme ausgehend, kann in Konfliktsituationen eine gemeinsame Basis zwischen Pflegefamilie, Herkunftsfamilie und Jugendhilfeträger gesucht werden.
Der Beistand vertritt die Interessen des Pflegekindes (Artikel 1,2 u. 6 GG). Dies geschieht im Rahmen des § 13 SGB X (bei Behördengesprächen) sowie des § 12 FamFG (bei Gerichtsverhandlungen). Generell steht der Beistand beratend und unterstützend der Pflegefamilie zur Seite.
Konflikt- und Krisenbewältigung
Im Vorfeld der Unterbringung werden Pflegeeltern in der Regel auf die Aufnahme eines Kindes vorbereitet. Auch in der Unterbringungsphase erhalten sie meist noch die erforderliche Hilfe. Das Gefühl, allein gelassen zu werden, stellt sich erst nach der Unterbringung des Kindes ein. Für die Pflegefamilie ist jedoch die Zeit nach der Aufnahme des Kindes die schwierigste Phase. Das Kind ist zunächst fremd. Sein Verhalten ist schwer zu verstehen. Hier ist es wichtig, dass ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes und der Pflegefamilie vorhanden ist. Die Pflegefamilie muss jedoch nicht selten feststellen, dass der Mitarbeiter des Amtes, mit dem sie bisher Kontakt hatten, für die weitere Betreuung nicht mehr zuständig ist. Hier treten oft gravierende Schwierigkeiten auf, die Hilfe von außen erforderlich macht. Der Beistand kann bei auftretenden Schwierigkeiten eine wichtige Hilfe sein.
Qualitätsstandards der Beistandsarbeit
Die Praxisbegleitung
Die Praxisbegleitung ist Teil der Ausbildung und ein wichtiger Bestandteil der Qualifizierung des Beistandes. Jeder Beistand ist in die Praxisbegleitung durch eine erfahrene Fachkraft der Pflegeelternschule eingebunden. Der Beistand ist bereit zur Beistandsarbeit innerhalb der Pflegeelternschule.
Verschiedene Fachrichtungen (Medizin, Psychologie und Sozialpädagogik) sind in der Pflegeelternschule Baden-Württemberg e.V. vertreten und jeweils Ansprechpartner für die Beistände. Praxisbegleitung und Unterstützung finden die Beistände auch in ihren Regionalgruppen. Diese Treffen finden mindestens halbjährlich statt und sind als fachliche Anregung für den einzelnen Beistand zu sehen. Der Beistand nimmt in der Regel teil. Alle Beistände und Fachkräfte der Pflegeelternschule treffen sich gemeinsam einmal im Jahr zum Austausch und zur Fortbildung. Der Beistand nimmt in der Regel teil.
Vernetzung durch die Regionalgruppen
Eine Vernetzung geschieht durch regionale Gruppen, aufgeteilt in Regio-Gruppe Süd, West und Ost. In den einzelnen Gruppen werden spezifische Probleme aus der Region diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Gegenseitige Unterstützung, Austausch und Vernetzung sind wichtige Stützen in der Arbeit der Beistände.