Sie sind hier
Wegfall der Gebührenbefreiung für die Erteilung eines Führungszeugnisses für Pflegepersonen im Rahmen der Vollzeitpflege
Themen:
Gebührenbefreiung für die Erteilung eines Führungszeugnisses kann nach § 12 der Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) gewährt werden, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint. Bei der Abfassung des Erlasses vom 22. 11. 2006 wurde davon ausgegangen, dass Pflegeeltern keine Aufwandsentschädigung erhalten und deshalb im engeren Sinn "ehrenamtlich" tätig werden. Jedenfalls heute erhält dieser Personenkreis eine derartige Entschädigung; eine Gebührenbefreiung kann deshalb nicht gewährt werden. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich der Erlass schon wegen der zeitlichen Reihenfolge nicht auf die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse beziehen kann.