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04.02.2013
Aktualisierte Finanzvorschrift

Pflegegeld für Pflegestufen 0 bis 3

Anpassung des Pflegegeldes im Jahre 2013.

Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten 305 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II bekommen 525 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.

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Mehr finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien gefordert

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Politik

von:

Kleine Anfrage an die Bundesregierung

Joerg Rohde ist Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderungen und Sozialhilfeempfänger. Mit einer Kleinen Anfrage wendet er sich an die Bundesregierung.