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24.01.2012
Aktualisierte Finanzvorschrift

Pflegegeld-Ausführungsvorschriften Berlin ab Januar 2012

Mit den neuen Vorschriften wird das Pflegegeld für den materiellen Anteil der "normalen" Vollzeitpflege in den ersten beiden Altersstufen erhöht - ebenso wie generell die Unfallversicherung und die Alterssicherung.

Relevant in:

Die weitaus überwiegenden Finanzen bleiben unverändert. Eingefügt wurden Pflegegeldsätze für teilstationäre Familienpflege.

Bei nachgewiesenen Abschlüssen entsprechender Versicherungen werden gezahlt für:

  • die Unfallversicherung 6,60 € monatlich pro Pflegeelternteil
  • die Alterssicherung 40 € monatlich pro Pflegekind für ein Pflegeelternteil.

Die kompletten Ausführungsbestimmungen können Sie in der unten angeführten pdf-Datei lesen.

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