Sie sind hier

10.12.2015
Aktualisierte Finanzvorschrift

Pauschalbeträge Vollzeitpflege für NRW ab 1. Januar 2016

Das NRW Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat ab 1. Januar 2016 höhere Pauschalbeträge bei der Vollzeitpflege erlassen.

Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge

RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v 10.12.2015

  • 0 bis Ende 6 Jahre: materieller Aufwand 507 € - Erziehungskosten 241 € - Gesamt 748 €
  • 7 bis Ende 13 Jahre: materieller Aufwand 579 € - Erziehungskosten 241 € - Gesamt 820 €
  • 14 bis 18 Jahre und junge Volljährige: materieller Aufwand 705 € - Erziehungskosten 241 € - Gesamt 946 €

Das könnte Sie auch interessieren

Geänderte Rechtslage

Vollzeitpflegegeld NRW 2017

Das Familienministerium NRW hat den Pauschalbetrag für Vollzeitpflege ab 1.Jan. 2017 erhöht.