Sie sind hier
Fortschreibung der Vollzeitpflegegeldsätze für Sachsen
Relevant in:
Themen:
Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2009 die Neufestsetzung der Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt in Vollzeitpflege ( §§ 39,33 SGB VIII) vom 1. Jan. 2010 bis zum 31. Dez. 2011 in folgender Weise beschlossen:
Alter: 0-6 materielle Kosten 459 €, Kosten der Erziehung 214 €, Gesamt 673 €
Alter: 6-12 materielle Kosten 531 €, Kosten der Erziehung 214 €, Gesamt 745 €
Alter: 12-18 materielle Kosten 610 €, Kosten der Erziehung 214 €, Gesamt 824 €
Die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege in Sachsen orientiert sich weiterhin an der preislichen Fortschreibung des monatlichen Pauschalbetrages bei Vollzeitpflege in der Jugendhilfe ( §§ 39, 33 SGB VIII) durch den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsoge.
Die Festlegung erfolgt wie folgt:
2010 mit zweijährigem Verzug
2011 mit einjährigem Verzug
2012 ohne zeitlichen Verzug, entsprechend den Festlegungen des Deutschen Vereins.