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22.12.2013
Erhöhung des Pflegegeldes für Vollzeitpflege in NRW
Relevant in:
Themen:
Neue Pflegesätze für NRW - gültig ab 1. Januar 2014:
für Kinder bis zum vollendeten 7.Lebensjahr:
materielle Aufwendungen 489 €,
Kosten der Erziehung 233 €,
Gesamt 722 €.
für Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr:
materielle Aufwendungen 559 €,
Kosten der Erziehung 233 €,
Gesamt 792 €.
für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall:
materielle Aufwendungen: 681 €,
Kosten der Erziehung 233 €,
Gesamt 914 €.