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22.12.2013
Aktualisierte Finanzvorschrift

Erhöhung des Pflegegeldes für Vollzeitpflege in NRW

Die Erhöhungen der Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege wurden im NRW-Ministerialblatt 33 v. 20.12.2013 veröffentlicht. Die neuen Pflegegeldsätze gelten ab 1. Januar 2014.

Neue Pflegesätze für NRW - gültig ab 1. Januar 2014:

für Kinder bis zum vollendeten 7.Lebensjahr:

materielle Aufwendungen 489 €,
Kosten der Erziehung 233 €,
Gesamt 722 €.

für Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr:

materielle Aufwendungen 559 €,
Kosten der Erziehung 233 €,
Gesamt 792 €.

für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall:

materielle Aufwendungen: 681 €,
Kosten der Erziehung 233 €,
Gesamt 914 €.

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