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24.06.2015
Aktualisierte Finanzvorschrift

Erhöhung der Leistungen für die Vollzeitpflege in Bremen

In der neuen Landesrichtlinie von Bremen wird eine Erhöhung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII ab 1. Juli 2015 geregelt.

Relevant in:

In der Richtlinie werden sowohl die laufenden Leistungen (Pflegegeld) als auch die einmaligen Leistungen (Beihilfen) geregelt.

Sie finden die kompletten Richtlinien in der u.a. pdf-Datei.

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