Erhöhung der Leistungen für die Vollzeitpflege in Bremen
In der neuen Landesrichtlinie von Bremen wird eine Erhöhung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII ab 1. Juli 2015 geregelt.
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an.
Angleichung der Pflegegeldsätze des Landes Sachsen an die Empfehlungen des Deutschen Vereins - allerdings mit zeitlichem Verzug bis einschließlich 2011.
Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem Schreiben vom 22. Okt. 2018 an die obersten Finanzbehörden der Länder alle Fremdunterbringungen von Kindern unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten sortiert und ein mögliche Verpflichtung zur Einkommenssteuer begründet. Es wird nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass die Pflegegeldzahlungen durch einen freien Träger der Jugendhilfe nur unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von der Einkommensteuer befreit sind.
Joerg Rohde ist Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderungen und Sozialhilfeempfänger. Mit einer Kleinen Anfrage wendet er sich an die Bundesregierung.
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW hat mit Erlass vom 09.02.2009 die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder zum 01. Januar 2009 erhöht .
Die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetagsgelten gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33 SGB VIII gewährt wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in - Vollzeitpflege, Vollzeitpflege in Form von Wochenpflege, Sonderpflege und Bereitschaftspflege.
Rückwirkend zum 1. Januar 2021 hat das Land NRW - wie durch eine Mitteilung der Landesjugendämter vom 3. März 2021 an die leistungsverpflichteten Behörden bekannt gegeben wurde - das Pflegegeld in NRW erhöht.
Im Frühjahr 2007 teilte das Bundesfinazministerium mit, dass die Erziehungskosten des Pflegegeldes ab 2008 besteuert werden sollten. Vor allem der Aktivverbund Berlin e.V. setzte eine Vielzahl von Aktivitäten in Gang, um diese Pläne zu verhindern. Mit Erfolg! Am 20. September wurden die Besteuerungspläne des Erziehungsgeldes zurückgezogen.
Lesen Sie hier die Dokumentation.
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 11.04.2012 die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder zum 01.05.2012 erhöht.