Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Der Bundesrat hat heute und der Bundestag am 18.Juni das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags verabschiedet. Das DIJuF hat Hinweise zur Umsetzung der wichtigsten Gesetzesänderungen erarbeitet.
Die Hinweise des DIJuF umfassen die einzelnen Erhöhungen, deren unterschiedliches Inkrafttreten sowie Empfehlungen für die Jugendämter für die Umsetzung des Gesetzes.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Kindergelderhöhung zugestimmt. Somit bekommt jeder Kindergeldberechtigte pro Kind 250 € monatlich. Diese Summe gilt für jedes Kind, unabhängig ob es das erste, zweite, dritte oder jedes weitere Kind ist. Die Erhöhung wird ab 1. Januar 2023 fällig.
Der Kindergeldzuschlag (September 200 €, Oktober 100 €) im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz steht auch den kindergeldberechtigten Pflegeeltern zu und kann nicht von der öffentlichen Jugendhilfe beansprucht werden.
Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst aller Generationen ableisten, haben künftig Anspruch auf Kindergeld. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat heute gebilligt.
Information des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. zu den „Auswirkungen der Erhöhung des Kindergelds sowie des Kinderfreibetrags auf Kindesunterhaltsansprüche und Zahlungen von UV-Leistungen durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz)"
In unserem Landkreis wird zur Zeit einigen Pflegeeltern das Kindergeld verweigert, da die Kinder Umgangskontakte zur Herkunftsfamilie haben und somit Bande zur Herkunftsfamilie bestehen würden. Gibt es dazu eine genauere Regelung und wenn ja, wo finde ich die?
Das Kindergeld ist im Juli 2015 rückwirkend ab Januar 2015 und nochmals für das Jahr 2016 erhöht worden. Entsprechend verändern sich die Anrechnungen auf das Pflegegeld.