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10.07.2015
Aktualisierte Finanzvorschrift

Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Der Bundesrat hat heute und der Bundestag am 18.Juni das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags verabschiedet. Das DIJuF hat Hinweise zur Umsetzung der wichtigsten Gesetzesänderungen erarbeitet.

Themen:

Die Hinweise des DIJuF umfassen die einzelnen Erhöhungen, deren unterschiedliches Inkrafttreten sowie Empfehlungen für die Jugendämter für die Umsetzung des Gesetzes.

Hier finden Sie die Hinweise des DIJuF