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Adoptiv- und Pflegekinder und ihre Familien

In den letzten Jahren/Jahrzehnten hat sich die Sichtweise über die Frage der Bedeutung der Herkunft für Adoptiv- und Pflegekinder verändert. Während man vor vielen Jahren noch fest an die allein selig machende und allein wirkungsvolle Prägung durch Erziehung glaubte, wissen wir heute, wie deutlich wir durch die Gene unserer Eltern geprägt werden und wie bedeutsam die Art des Aufwachsens in den ersten Lebensjahren ist.

In einer Familie lebten eine Pflegetochter und eine Adoptivtochter. Sie waren sich als Geschwister sehr verbunden – es gab jedoch einen permanenten Diskussionspunkt: Während die Pflegetochter etwas genervt über ihren Status als Pflegekind war und die Besuchskontakte mit ihrer leiblichen Mutter so hinnahm wurde sie gerade deswegen von ihrer Schwester schwerstens beneidet: sie kannte ihre leibliche Mutter, wusste über ihre Herkunft bescheid – welch ein Glück.

In den letzten Jahren/Jahrzehnten hat sich die Sichtweise über die Frage der Bedeutung der Herkunft für Adoptiv- und Pflegekinder verändert. Während man vor vielen Jahren noch fest an die allein selig machende und allein wirkungsvolle Prägung durch Erziehung glaubte, wissen wir heute, wie deutlich wir durch die Gene unserer Eltern geprägt werden und wie bedeutsam die Art des Aufwachsens in den ersten Lebensjahren ist.

Genforschung und Hirnforschung haben unseren Blick einerseits geweitet auf die Generationen vor uns, ihn aber auch andererseits gebündelt, auf die Bedeutung der Erfahrungen unseres frühen Lebens.

Jeder Mensch hat ein Recht auf Wissen um seine Herkunft. Dieses Recht leitet sich ab aus dem Artikel 2 Grundgesetz, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31.1.1989 beschlossen hat.

Kinder, die in neue Familien „umziehen“ brauchen dringend die Akzeptanz ihrer bisherigen Geschichte. Eine tragfähige Bindung oder Beziehung an die neuen Eltern kann sich nur ergeben, wenn sie sich mit all ihren bisherigen Lebensschritten voll angenommen fühlen. Das Wissen um die Herkunft bedeutet bei manchen Kindern nicht nur das Wissen um die Geburtsfamilie, sondern auch das Wissen um andere Unterbringungen z.B. bei Verwandten, Bereitschaftspflegefamilie, Heim bevor sie in die dauerhafte Familie gekommen sind. Zu allen wichtigen positiv besetzen Menschen sollte das Kind Beziehungen und gute Gefühle erhalten dürfen.

Bei der Kindschaftsrechtsreform hat sich der Gesetzgeber dieses Gedankenganges angenommen und im § 1685 BGB ein entsprechendes Gesetz geschaffen, welches dem Kind einen weiteren Zugang zu den für es bedeutsame Menschen ermöglicht.

§ 1685 - Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.

Für das Kind sollen dadurch unverständliche Brüche in seiner Biografie vermieden werden.

Durch Interviews erwachsener Pflegekinder wurde deutlich, wie wesentlich es zum Gelingen eines Adoptiv- oder Pflegeverhältnisses beiträgt, wenn die Kinder Klarheit über den Wechsel von einer Familie zur anderen hatten. Warum musste ich gehen? Was passierte dann mit den Eltern? Was mit den Geschwistern? Konnten Kinder sich das Geschehen erklären, wussten sie was passierte, sprachen Beteiligte mit ihnen darüber und ließ man sie nicht im Dunkeln stehen, dann konnten sie sich auf das Neue einlassen.

Letzte Aktualisierung am: 
11.03.2009