Sie sind hier
Das Adoptionsverfahren für das Kind
- 1. Das Heim, die Eltern, das Jugendamt oder der freie Verband, der sich um das betreffende Kind kümmert, teilt dem mit der Adoptionsvermittlung befassten Jugendamt bzw freien Verband mit, daß eine Adoption für das Kind eine mögliche Perspektive ist.
- 2. Die Adoptionsvermittlungsstelle ermittelt die Vorgeschichte und die Bedürfnisse des Kindes.
- 3. Das Kind lernt, soweit es sie noch nicht kennt, seine neue Familie kennen
- 4. Das Kind kommt in die neue Familie und ist nun in der sogenannten Adoptionspflege.
Die elterliche Sorge durch die Herkunftseltern ruht, das Jugendamt ist Interims-(Zwischen)vormund, soweit nicht bereits ein Vormund für das Kind existiert. Zur Herkunftsfamilie besteht kein Umgangsrecht mehr.
- 5. Das Kind bzw. sein gesetzlicher Vertreter (meist das als Amtsvormund tätige Jugendamt) gibt seine Einwilligung zur Adoption.
- 6. Das Kind wird mit der Adoption ein eheliches, gemeinsames Kind der Adoptiveltern. Die Ansprüche des Kindes aus dem Sozialrecht o.ä. wie z.B. Renten (Waisenrenten, Unfallrenten, sonstige Versorgungsansprüche) werden durch die Adoption nicht berührt und sind auch nach der Adoption noch eigenständige Ansprüche des Kindes. Im Geburtenbuch wird ein entsprechender Randvermerk über die Adoption eingetragen. Bei der Ausstellung von Geburtsurkunden werden ab jetzt nur noch die Adoptiveltern aufgeführt, außerdem wird das Kind in deren Familienbuch eingetragen. Die Abstammungsurkunde führt weiterhin auch die Daten der Abstammungseltern auf.
Kleiner Exkurs: Name des Kindes
Mit der Adoption erhält das Kind natürlich den Familiennamen der Adoptiveltern. Gleichzeitig kann das Vormundschaftsgericht auf Antrag der Adoptiveltern und mit der Einwilligung des Kindes (oder seines Vormundes) auch den Vornamen des Kindes ändern oder ihm einen oder mehrere neuen Vornamen geben, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht. Die Veränderung des Vornamens bedeutet für das Kind eine Veränderung, die mehr beeindruckt, als die Veränderung des Nachnamens. Kinder identifizieren sich über ihren Vornamen. Aus diesem Grunde ist eine Veränderung des Vornamens eigentlich nur bei sehr jungen Kindern angezeigt. Erfahrungen mit ausländischen Kindern haben gezeigt, daß die Veränderung des ausländischen Vornamens des Kindes in einen deutschen Namen im Nachhinein vom Kind oft bedauert wird. Wenn also schon der Rufname des Kindes geändert werden soll, dann ist es jedoch sinnvoll, den bisherigen Namen des Kindes als weiteren Vornamen zu belassen, so daß das Kind sich später, wenn es das möchte, doch mit seinem ursprünglichen Namen nennen könnte. Im Nachhinein ist eine Rückveränderung eines einmal geänderten Namens unendlich kompliziert und langwierig.