Sie sind hier
Adoptionspflege
Ist das Kind endlich in der Familie angekommen, so ist der Prozess der Adoption noch nicht vorbei. Nun beginnt die sogenannte Adoptionspflege. Sie dauert bis zum dem Moment, in dem das Vormundschaftsgericht die Adoption beschlossen hat.
Das Jugendamt übernimmt die Vormundschaft
In der Zeit der Adoptionspflege gehört das Kind juristisch gesehen noch zu seiner Herkunftsfamilie. Seine Herkunftseltern haben jedoch [nicht mehr] die elterliche Sorge für das Kind und die zukünftigen Adoptionseltern haben sie [noch nicht]. In dieser Interimszeit führt das Jugendamt die Vormundschaft für das Kind.
Die Adoptionspflege dient dem Ziel, in dieser Zeit eine Beziehung zwischen den angehenden Adoptiveltern und dem Kind zu ermöglichen. Besonders bei älteren Kindern ist dies von Bedeutung, bevor das Kind adoptiert wird.
Im allgemeinen wird von einem Jahr Adoptionspflege ausgegangen, bei älteren Kindern kann sich die Zeit auch verlängern.
Anspruch auf Kinder- und Elterngeld
Während der Adoptionspflege haben die zukünftigen Adoptiveltern schon für den Unterhalt des Kindes zu sorgen. Es bestehen bereits Ansprüche auf Kindergeld, Elternzeit und Elterngeld.