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Adoptionsformen
Themen:
Auf der Seite des Bundesjustizamtes werden folgende Unterschiede beschrieben
Volladoption
Eine Volladoption liegt vor, wenn das adoptierte Kind durch die Adoption die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes des/der Annehmenden erhält. Die juristische Verbindung zu der Herkunftsfamilie erlöscht völlig und die Verwandten der Adoptiveltern werden ebenso Verwandte des Kindes. Nach deutschen Recht ausgesprochene Adoptionen sind immer Volladoptionen
Starke Adoption
Eine solche Adoption liegt vor, wenn das Kind alle rechtliche Zugehörigkeit zu seiner Herkunftsfamilie verliert und auf der anderen Seite entsprechende Rechte und Pflichten gegenüber dem/den Annehmenden durch die Adoption begründet werden. Das bedeutet nicht, dass das Kind auch alle verwandschaftlichen Beziehungen zur Familie der Annehmenden wie ein leibliches Kind erhält. Hier ist das jeweilige Landesrecht genau zu beachten.
Schwache Adoption
Eine solche Adoption ermöglicht zwar ein juristisches Eltern-Kind-Verhältnis zu den Annehmenden, löst aber nicht alle rechtliche Verbindung zur Herkunftsfamilie.
von:
Diskussionspapier zur Adoption des Deutschen Vereins