Sie sind hier
Adoptionsaufhebung
Themen:
Die Adoption kann durch das Vormundschaftsgericht aufgehoben werden, wenn es die dazu notwendigen Anträge oder die schriftliche Einwilligung der leiblichen Eltern nicht gegeben hat oder wenn diese Unterlagen aufgrund von Irrtum oder arglistiger Täuschung zustande gekommen sind. Die Gründe für die Aufhebung einer Adoption werden sehr sorgfältig geprüft, wobei auch die Frage eine maßgebliche Rolle spielt, ob durch die Aufhebung des Annahmeverhältnisses das Wohl des Kindes erheblich gefährdet würde. Der Antrag zur Aufhebung einer Adoption kann nur innerhalb eines Jahres gestellt werden, wenn seit der Annahme als Kind noch keine drei Jahre verstrichen sind.
Letzte Aktualisierung am:
06.07.2009