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Ablauf der Hilfeplanung

Zu Beginn der Hilfe gibt es einen Hilfeplan, in dem Ziele und Handlungen durch beteiligte Personen vereinbart werden. Diese Vereinbarung geschieht im Rahmen eines Gespräches, dem sogenannten ‚Hilfeplangespräch‘ (HPG). Üblicherweise lädt das Jugendamt alle Beteiligten einmal jährlich zu einem Hilfeplangespräch ein.

Themen:

Zu Beginn der Hilfe gibt es -wie beschrieben- einen Hilfeplan, in dem Ziele und Handlungen durch beteiligte Personen vereinbart werden. Diese Vereinbarung geschieht im Rahmen eines Gespräches, dem sogenannten ‚Hilfeplangespräch‘ (HPG).

Die Ziele und Vereinbarungen werden regelmäßig wieder angeschaut und auf die aktuelle Situation des Kindes und seiner Pflegefamilie und Herkunftsfamilie hin verändert, bestätigt oder ergänzt. Diese Überprüfung wird ‚Fortführung des Hilfeplans‘ genannt. Diese finden ebenfalls im Rahmen eines Gespräches statt.

Üblicherweise lädt das Jugendamt alle Beteiligten einmal jährlich zu einem Hilfeplangespräch ein. Hilfeplangespräche können auch öfter stattfinden, besonders dann, wenn Vereinbarungen oder Zielsetzungen zu Beginn noch nicht eindeutig gemacht werden konnten. Im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige werden von den meisten Jugendämtern Hilfeplangespräche halbjährlich oder sogar vierteljährlich anberaumt.

Letzte Aktualisierung am: 
18.11.2013

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