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Rechtliches zum Thema Pflegekinder

Insbesondere beim Thema Pflegekinder sind die rechtlichen Voraussetzungen besonders komplex. Hier erhalten Sie Informationen über Sorgerecht, Vormundschaft, Verbleib in der Familie, Umgangsrechte, Anhörungsrechte und mehr.

Insbesondere beim Thema Pflegekinder sind die rechtlichen Voraussetzungen besonders komplex. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über Sorgerecht, Vormundschaft, Verbleib in der Familie, Umgangsrechte, Anhörungsrechte und mehr.

Begriffserklärung

Sorgerecht

Wenn ein Kind geboren wird, haben die Eltern des Kindes die elterliche Sorge und Verantwortung. Sie haben das sogenannte Sorgerecht. Den Eltern kann ihr Sorgerecht ganz oder teilweise per Gerichtsbeschluss aberkannt werden, sofern sie das Wohl ihres Kindes gefährden.
Begriffserklärung

Sorgerecht - Vermögenssorge

Die Vermögenssorge bedeutet die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen. Dazu gehören Belange des Erbe, Schenkungen, Abschließen von Verträgen, Geltendmachen von Ansprüchen aufgrund von Verträgen oder öffentlichen Leistungen (z.B. Opferentschädigung, Unfall etc.) und Rentenzahlungen.
Begriffserklärung

Sorgerecht - Personensorge

Die Personensorge umfasst die Sorge um die direkte Person des Kindes ebenso wie die juristische Vertretung des Kindes. Eine juristische Vertretung entsteht dann, wenn für das Kind Unterschriften zu leisten sind z.B. für einen Kinderausweis, für Kindergarten- und Schulanmeldungen, Vereinsanmeldungen, Lehrvertrag, Operationen, Impfungen usw.
Begriffserklärung

Vormundschaft

Der Familienrichter oder die Richterin kann in die Elternrechte eingreifen und den Eltern ihre Rechte ganz oder teilweise entziehen, sofern das Wohl des Kindes gefährdet ist. Dabei muss der Richter abwägen, welches der Elternrechte notwendigerweise auf jemanden anderen zu übertragen ist, und welches der Rechte bei den Eltern verbleiben kann.
Basiswissen

Umgangsrechte

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Dieser Umgang darf jedoch das Kind nicht gefährden oder schädigen. Darüber hinaus haben die Eltern oder Verwandten des Kindes sich so zu verhalten, dass die Beziehung des Kindes zu seinen Pflegeeltern nicht beeinträchtigt wird. Auch darf die Erziehung des Kindes durch den Umgang nicht erschwert werden.
Tiefergehende Information

Anhörungsrechte und mögliche Beteiligung

Die Pflegeeltern haben in allen die Person des Pflegekindes betreffenden Fragen ein Anhörungsrecht. Dies bedeutet, dass der Richter sich mit ihnen über diese Fragen unterhält und ihre Meinung zur Kenntnis nehmen muss.
Rechtliche Regelung / Gesetz

Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches

Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt - betrifft in etlichen Paragrafen direkt die Belange von Pflegefamilien.
Rechtliche Regelung / Gesetz

Das Bürgerliche Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) betrifft in einigen Paragrafen direkt die Belange von Pflegeeltern.