Pflegeeltern und Pflegekinder haben viel mit Ämtern zu tun, überwiegend mit dem für sie zuständigen Jugendamt.
Aufgrund guter Erfahrungen hat sich in einigen Jugendämtern schon so etwas wie eine Beistandskultur im Pflegekinderbereich entwickelt.
Für die Pflegeeltern ist es wichtig, aus der Lebensgeschichte des Kindes ausreichend Informationen zu erhalten, um sich in ihrem Erziehungsverhalten auf zu erwartende Ängste oder Verhaltensbesonderheiten des Kindes einstellen zu können. Sie werden daher eine Vielzahl von Informationen von der Fachkraft des Jugendamtes erfahren, die vertraulich sind und vertraulich behandelt werden müssen.
Pflegekinder haben häufig Pfleger oder Vormünder. Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten.
Ist ein Pflegekind in seiner Pflegefamilie integriert und klar, dass es auf Dauer dort bleibt, können auch seine Pflegeeltern die Aufgabe des Einzelvormundes übernehmen. Entweder schlägt das Jugendamt sie dem Gericht vor, oder sie machen diesen Vorschlag direkt selbst vor Gericht. Das Jugendamt muss dann zu diesem Vorschlag eine Stellungnahme abgeben.