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Finanzielles zum Thema Pflegekinder
Pflegeeltern erhalten zum Unterhalt für Ihr Pflegekind Pflegegeld. Darüber hinaus wird das Kind auf der Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen. Ebenso haben die Pflegeeltern Anrecht auf das Kindergeld und alle damit einhergehenden Ansprüche.
Hier erhalten Sie weitere Informationen über Pflegegeld, Beihilfen, Versicherungen, Kindergeld und Elternzeit.
Besonders detaillierte Informationen erhalten Sie in unserem Schwerpunktthema "Finanzielle Ansprüche und Anrechnungen für Pflegeeltern und Pflegekinder".