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Finanzielles zum Thema Pflegekinder

Pflegeeltern erhalten zum Unterhalt für Ihr Pflegekind Pflegegeld. Darüber hinaus wird das Kind auf der Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen. Eb enso haben die Pflegeeltern Anrecht auf das Kindergeld und alle damit einhergehenden Ansprüche.

Pflegeeltern erhalten zum Unterhalt für Ihr Pflegekind Pflegegeld. Darüber hinaus wird das Kind auf der Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen. Ebenso haben die Pflegeeltern Anrecht auf das Kindergeld und alle damit einhergehenden Ansprüche.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über Pflegegeld, Beihilfen, Versicherungen, Kindergeld und Elternzeit.

Besonders detaillierte Informationen erhalten Sie in unserem Schwerpunktthema "Finanzielle Ansprüche und Anrechnungen für Pflegeeltern und Pflegekinder".

Begriffserklärung

Pflegegeld

Haben Pflegeeltern ein Kind bei sich aufgenommen, erhalten sie vom Jugendamt ein sogenanntes Pflegegeld.
Begriffserklärung

Beihilfen

Neben dem regelmässigen Pflegegeld können Pflegeeltern sogenannte Beihilfen erhalten. Diese finanziellen Leistungen gewährt das Jugendamt für besondere Ausgaben in einmaligen Situationen.
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Versicherungen für Pflegefamilien

Versicherungen für Pflegefamilien: Hier erfahren Sie mehr über Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.
Basiswissen

Krankenversicherung für Pflegekinder

Pflegekinder können sowohl bei ihren leiblichen Eltern als auch bei den Pflegeeltern im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert sein oder durch das Jugendamt direkt versichert werden. Der Paragraf 40 SGB VIII macht deutlich, dass das Jugendamt für die Krankenversicherung eines Pflegekindes zu sorgen hat.
Tiefergehende Information

Rentenversicherung für Pflegeeltern

Beiträge nach § 39 Absatz 4 SGB VIII
Basiswissen

Unfallversicherung

Seit der Änderung des KJHG (SGB VIII) zum 1. Oktober 2005 erhalten die Pflegeeltern ihre Unfallversicherung erstattet.
Begriffserklärung

Kindergeld

Pflegeeltern, die ein Kind dauerhaft aufgenommen haben, haben ein Anrecht auf Kindergeld für dieses Kind. Das Kind zählt wie ein leibliches Kind der Pflegeeltern in der Geschwisterreihe der in der Familie lebenden Kinder.
Basiswissen

Elternzeit und Elterngeld

Pflegeeltern, die ein Dauerpflegekind aufgenommen haben, haben seit dem 1. Januar 2004 wie leibliche Eltern und Adoptiveltern einen Anspruch auf Elternzeit.