Vormund, Fachartikel

Besuchskontakte und Entwicklungsverläufe von Kindern in Fremdunterbringung
In der Gradwanderung der Umgangsregelung wird eine große Möglichkeit und Hilfe in der Begleitung der Besuchskontakte gesehen. Einerseits werden solche Besuchskontaktbegleitungen von Gerichten angeordnet (§ 1684 Abs. 4), andererseits veranlasst auch das Jugendamt direkt eine Begleitung der Kontakte.
Besuchskontakte aus der Sicht der PflegeELTERN.
Die Frage der Umgangsrechte bzw. Umgangspflichten ist eine der schwierigsten und auch umstrittensten Themen im Pflegekinderwesen.
Die Beteiligten schauen, je nachdem in welcher Position sie sich befinden, mit unterschiedlichen Brillen. Besonders die Pflegeeltern erleben Umgangsregelung und Besuchskontakte hautnah. Diese Nähe lässt Pflegeeltern häufig verunsichert reagieren.
Besuchskontakte zwischen Pflegekindern und ihrer Herkunftsfamilie bewegen die Gefühle der beteiligten (manchmal auch der nicht beteiligten) Menschen in hohem Maße. Immer wenn Gefühle sehr bewegt werden und dabei nicht in die gleiche Richtung gelenkt sind kommt es zu Unsicherheit, Verwirrung, manchmal Auseinandersetzungen, Streit und Unverständnis.
Besuchskontakte aus der Sicht des Kindes
Wie Trennungs- und Scheidungskinder haben natürlich auch Heimkinder und Pflegekinder ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, sowie die Eltern eine Pflicht und ein Recht zum Umgang haben. Bei diesen Kindern – und hier besonders bei Pflegekindern – ist es jedoch notwendig, dieses Recht des Umgangs auf eine mögliche Gefährdung des Kindes durch den Umgang selbst oder die Art und Weise des Umgangs zu überprüfen.
Wenn sich Pflegeeltern mit einem Herausgabeverlangen des Verlangens des Jugendamtes zwecks Adoption konfrontiert sehen und sie aus Gründen des Kindeswohls die Adoption für eine Fehler halten, sollten sie zügig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein rechtlicher Fachbeitrag von Ricarda Wilhelm, Steffen Siefert und Claudia Marquard, Rechtsanwälte.
Voraussetzungen, Vor- und Nachteile der Übernahme der Vormundschaft durch Pflegeeltern. Von Rechtsanwältin Ricarda Wilhelm und Rechtsanwalt Steffen Siefert