Beistand, Themen

Beistandschaft gemäss Paragraph 13 des Sozialgesetzbuch X

Ein Thema, zu dem wir häufig Anfragen bekommen, ist die Beistandschaft gemäss Paragraph 13 des Sozialgesetzbuch X. Dort ist geregelt, dass alle Bürger/innen das Recht haben, zu Verfahren und Terminen im Amt eine Person ihres Vertrauens mitzubringen, einen sogenannten Beistand.