Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) würde dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen gelten.
Gutachten von Prof. Eibe Riedel von der Universität Mannheim