Pflegekinderhilfe 2010

15.01.2010
Im Jahr 2010 könnte ein Durchbruch zur Verbessereung der Pflegekinderhilfe seinen Anfang nehmen. Editorial von Dr. Thomas Meysen - DIJuF
Autor: Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

Editorial Pflegekinderhilfe 2010:

Sie ist an der Reihe, verdient die gesteigerte bundesweite Aufmerksamkeit der Kinder- und Jugendhilfe, über Wege zu ihrem Ausbau und ihre weitere Qualifizierung brauchen wir einen breiten Diskurs: die Pflegekinderhilfe in Deutschland.
Und die Zeichen stehen gut!

Bisher waren die Pflegeelternverbände meist auf sich allein gestellt. Sie haben sich große Verdienste erworben, wenn es um die Qualitätsentwicklung im „Pflegekinderwesen“ ging.
Fachliche Auseinandersetzungen gab es dabei mehr als genug. Nur, in der Vergangenheit fanden sie allzu oft „intern“ – in und zwischen den einzelnen verschiedenen Verbänden und den jeweiligen Anhängern in den Pflegekinderdiensten – statt. Es hatten sich so etwas wie Lagerzugehörigkeiten herausgebildet und lange Zeit stagnierte der Austausch über die Grundorientierungen in einer steten Wiederholung der Argumente für die eine oder andere Position.

Doch heute, am Ende des Jahres 2009 sind wir große Schritte vorangekommen. Mittlerweile wurde die Pflegekinderhilfe in Deutschland von verschiedenen Seiten und unterschiedlichen Stellen beforscht, wissen wir vor allen Dingen mehr über ihre Organisiertheit und deren Vielfalt. Unterschiedliche fachliche Positionen werden immer besser gegenseitig ausgehalten. Die Akteure hören sich wieder mit offenen Ohren
und freundlicher Haltung zu. Mit Siebenmeilenstiefeln entwickelt sich eine Diskurskultur – über ehemals unüberwindlich scheinende Divergenzen hinweg.

Einiges deutet darauf hin: In 2010 könnte ein Durchbruch seinen Anfang nehmen.

Im Februar wird endlich das Handbuch Pflegekinderhilfe erscheinen und damit finden die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten sozialwissenschaftlichen und juristischen Forschung des DJI und DIJuF aus den Jahren 2005 bis 2008 Veröffentlichung. Ich hatte das Vergnügen, die Texte schon alle lesen zu können, freue mich darauf und bin gespannt, welche Debatten
die Darstellungen auslösen, beispielsweise

  • zu den Erkenntnissen über die Situation und die Entwicklungsverläufe von Pflegekindern,
  • zu den fachlichen Anforderungen an die Arbeit mit der Herkunftsfamilie, an die Werbung, Vorbereitung von Pflegepersonen, an die begleitende Unterstützung der Pflegekinder, Pflegeeltern und ihrer Familien,
  • zur Analyse der Rechtsprechung zu Umgang und Verbleibensanordnung

sowie der dazugehörigen sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse, aus denen erste Perspektiven für die Qualifizierung der Entscheidungsfindungen entwickelt werden,

  • zur Herausarbeitung der Rechtsbeziehungen im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis mit der Zurverfügungstellung von Musterverträgen für Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Pflegeperson sowie zwischen Personensorgeberechtigten

und Pflegeperson.

In Vorbereitung ist auch ein Manifest zur Pflegekinderhilfe, das sich anschickt, neben programmatischen, auch konkrete Forderungen an Gesetzgeber und Praxis zu richten. Und es könnte Gehör finden. Die Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche
Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ des Bundesministeriums der Justiz hat in ihrem zweiten Bericht angeregt zu prüfen, wie über Änderungen insbesondere im Familienrecht des BGB eine langfristige, stabile Situation für das Kind erreicht werden kann. Die derzeitige Rechtslage zur Verbleibensanordnung vermag hier nur bedingt zu überzeugen. Die Möglichkeit, das Kind auch nach Jahren noch jederzeit
herausverlangen zu können, ohne dass vorher die Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl geprüft werden musste, schafft unnötig Unsicherheiten, die dem Wohl des Kindes
abträglich sind.

Angekündigt ist für die 17. Legislaturperiode auch eine Neuregelung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung im SGB VIII. Hierbei dürfte die bisherige Sonderzuständigkeit bei Dauerpflege (§ 86 Abs. 6 SGB VIII) fallen. Dies ist jedoch nicht „umsonst“ zu haben. Sondern es bedarf der flankierenden Sicherung der Hilfekontinuität in Pflegekinderverhältnissen – auch über Zuständigkeitswechsel
und Umzüge hinweg. Die Beratung und Unterstützung der Pflegeeltern muss verlässlich vor Ort gewährleistet sein und die einmal zwischen Jugendamt und Pflegeperson ausgehandelten Rahmenbedingungen für die Leistung brauchen verbindliche Fortgeltung, auch wenn ein anderes Jugendamt zuständig wird.

Auch das DIJuF wird sein Engagement zur Unterstützung der Pflegekinderdienste intensivieren. Der Vorstand hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Der quantitative und qualitative Ausbau der Pflegekinderhilfe in Deutschland steht an. Nun denn, lassen Sie uns voller Elan ins Jahr 2010 starten!

aus: DAS JUGENDAMT - Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht - 12/2009


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Inhalte: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)