Binnenhaftpflichtversicherung

Die Absicherung von Pflegeeltern und Pflegekindern bei Schäden im Innenverhältnis der Pflegefamilie ist häufig lückenhaft. Mit der Frage der sogenannten Binnenversicherung beschäftigt sich der Aufsatz von Henrike Hopp
Überwiegend sind Pflegekinder über das Jugendamt haftpflichtversichert. Ebenso können sie im Rahmen der Haftpflicht der Pflegeeltern mit versichert sein. Pflegeeltern sollten unbedingt das Kleingedruckte im Versicherungsschein lesen, denn die Praxis der Jugendämter zeigt ein völlig uneinheitliches Bild, was den Haftpflicht-Versicherungsschutz für Pflegeeltern und Pflegekinder betrifft.