Amtsgericht

Ein Einzelvormund hat einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt gemäß § 55 Abs. 2 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Der Vormund muss in manchen Fällen beim Amtsgericht eine vormundschaftliche Genehmigung einholen.