Hilfeplan

Wird ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, muss es einen sogenannten Hilfeplan geben. Dies schreibt der Paragraf 36 SGB VIII (bzw. KJHG) vor. In diesem Hilfeplan werden alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten, die die Unterbringung des Kindes betreffen.
Der Einzelvormund für ein dauerhaft untergebrachtes Pflegekind muss gewisse Besonderheiten erkennen und beachten, die sich aus dem Leben des Kindes früher und jetzt ergeben.
Einige Links zum Thema Hilfeplan
Eine Familie und ihr Beistand berichten über ihre Erfahrungen im Hilfeplangespräch. Von Anne Naber und Anette Karger
Einige Mails von Pflegefamilien
Lesen Sie hier Erfahrungsberichte zum Thema Hilfeplan.
In § 36 SGB VIII findet sich die rechtliche Grundlage für das Hilfeplanverfahren.

Fachartikel

Hilfeplan

Hier erhalten Sie die Sammlung unserer Fachbeiträge zum Thema Hilfeplan.
Der Schwerpunkt dieses Referates liegt auf der Betrachtung und Berücksichtigung der unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten bei der Gestaltung und Fortführung eines Hilfeplanes.
Die Art und Weise, wie das Jugendamt bei der Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie zu arbeiten hat, wird im SGB VIII vorgeschrieben. Hier wird festgelegt, dass es einen "Hilfeplan" geben muss, in dem alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten werden.