Inobhutnahme

NEU: Wissensdatenbank

Abo

Inobhutnahme

Das Jugendamt hat einen unter 18-Jährigen in Obhut zu nehmen, wenn eine Gefahr im Verzuge besteht oder das Kind/der Jugendliche um Obhut bittet. Rechtliche Informationen zur Inobhutnahme aus der Wissensdatenbank.
Wenn ein Kind zu uns gebracht wird, ist es meistens verstört und geschockt, das heißt in der Praxis: das eine Kind versteckt sich unterm Tisch, das andere geht aggressiv auf uns los, ein nächstes sitzt apathisch in der Ecke oder verschläft seinen Schock.
Familiäre Bereitschaftsbetreuung wird im Rahmen der § 33 SGB VIII ( Vollzeitpflege) oder § 42 SGB VIII (Inhobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) vom Jugendamt oder von einem damit beauftragten freien Träger (z.B. Caritas, SKFM, Diakonie etc.) angeboten. Eine Inobhutnahme ist immer eine Notunterbringung zum Schutz des Kindes.
Mit der Novellierung des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) 2005 hat der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für einen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen und damit einhergehend vor Vernachlässigungen und Misshandlungen verbessert.
Muss ein Kind aufgrund einer akuten Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen werden, bietet eine Familiäre Bereitschaftsbetreuungsstelle (kurz: FBB-Stelle) Schutz und Sicherheit, bis die weitere Situation des Kindes geklärt ist. Das hier gezeigte Verlaufsmodell bezieht sich auf die Arbeit mit Kindern im Alter zwischen null und fünf Jahren, die eine Traumatisierung erfahren haben.
Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind geprüft, ob es in einer Pflegefamilie leben kann.

Eltern ihr Kind wegnehmen

07.06.2010
Auf zeit-online ein Bericht einer jungen Sozialarbeiterin im JA Gelsenkirchen über ihr Gefühle bei einer Inobhutnahme.

Wenn frühe Hilfen nicht mehr greifen - Unterbringung von Klein(st)Kindern

03.09.2009
Was ist die am wenigsten schädigende Alternative wenn Kleinkinder in Obhut genommen werden müssen. Hinweis auf eine Fachtagung 12.-13.11. in Berlin

14 % mehr Inobhutnahmen durch die Jugendämter in 2008

26.06.2009
Im Jahr 2008 haben die Jugendämter in Deutschland 32 300
Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das sind rund 4 100 (+ 14,4%) mehr als 2007. Gegenüber dem Jahr 2005 beträgt die Steigerung 26%. (Statistisches Bundesamt)

Neue Richtlinien des Landes Brandenburg zur Inobhutnahme § 42 SGB VIII

21.06.2009
Das Land Brandenburg hat seine Richtlinien von 1999 aktualisiert u.a. auch mit Hinweisen zu FBB und Inobhutnahme