Beistand

Beistandschaft gemäss Paragraph 13 des Sozialgesetzbuch X

Wie hilft Ihnen ein Beistand in Verwaltungsverfahren? Informationen aus der Wissensdatenbank.
Wie hilft Ihnen ein Beistand bei Gerichtsverfahren? Informationen aus der Wissensdatenbank.
Ein Thema, zu dem wir häufig Anfragen bekommen, ist die Beistandschaft gemäss Paragraph 13 des Sozialgesetzbuch X. Dort ist geregelt, dass alle Bürger/innen das Recht haben, zu Verfahren und Terminen im Amt eine Person ihres Vertrauens mitzubringen, einen sogenannten Beistand.
Die Hinzuziehung von Beiständen hat sich in verschiedenen Situationen für Verfahrensbeteiligte sowohl in Hilfeplanverfahren als auch in Gerichtsverfahren als hilfreich und sinnvoll erwiesen. Da nicht selten auch von Gerichten der Anspruch auf Hinzuziehung eines Beistandes bestritten wird, sollten die Rechtsgrundlagen für die Hinzuziehung eines Beistandes bekannt gemacht werden.
Zum Thema Beistände sein für Pflegeeltern haben wir zahlreiche Mails erhalten.
Eine Familie und ihr Beistand berichten über ihre Erfahrungen im Hilfeplangespräch. Von Anne Naber und Anette Karger
Pflegeeltern haben das Recht, zu Hilfeplangesprächen eine Person ihres Vertrauens mitzubringen, einen sogenannten Beistand.
In einem Amt empfinden viele Bürger die Situation als schwierig – die Räumlichkeiten, die Amtssprache, routinierte Amtspersonen, etwas fordern sollen, etwas haben wollen, Dinge überzeugend erklären müssen – das ist nicht der Alltag. Daher hat der Gesetzgeber für seine Bürger ein Hilfsangebot konstruiert: Zu allen Verfahren und Terminen der Verwaltung kann sich ein Bürger eine Person seines Vertrauens mitbringen.
Die Pflegeelternschule Baden – Württemberg und Pfad Baden Württemberg bilden derzeit erfahrene Pflegeeltern, die zum Teil sozialpädagogische oder medizinische Berufe haben, als Beistände gemäß § 13 SGB X aus, um in Krisensituationen
Pflegeeltern beizustehen.
Pflegeeltern und Pflegekinder haben viel mit Ämtern zu tun, überwiegend mit dem für sie zuständigen Jugendamt.
Aufgrund guter Erfahrungen hat sich in einigen Jugendämtern schon so etwas wie eine Beistandskultur im Pflegekinderbereich entwickelt.