alleinerziehende Pflegeeltern

Eine Scheidung allein ist kein Grund, ein Pflegekind aus der Pflegefamilie herauszunehmen. Die Praxis zeigt, dass Pflegekinder, die ein Eltern-Kind-Verhältnis zu ihren Pflegeeltern aufgebaut haben, durch die Jugendämter in ihren Bindungen an die Pflegeeltern geschützt werden. Das Jugendamt muss jedoch mit den Lösungsvorschlägen der Pflegeeltern einverstanden sein und besonders die neuen Alltagsregelungen akzeptieren.
Wir empfehlen Ihnen, sich im Trennungs- und Scheidungsprozess Hilfe und Unterstützung zu holen, um auch nach der Trennung, die Verantwortung für das Wohlbefinden des Kindes weiterhin gemeinsam behalten zu können.
Reicht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug der Werbungskosten und
des Selbstbehalts für den Ehegattenunterhalt nicht aus, können Sie Arbeitslosengeld II
beantragen.
Nach einer Trennung kann der allein erziehende Pflegeelternteil nicht grundsätzlich zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet werden. Eine Erwerbstätigkeit ist immer abhängig von der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes.
Die finanzielle Absicherung des Pflegekindes ist auch nach der Scheidung der Pflegeeltern durch das Pflegegeld gesichert.
Üben beide Pflegeeltern gemeinsam eine Vormundschaft für ihr Pflegekind aus, muss im Scheidungsprozess auch über eine Fortführung bzw. Abänderung des Sorgerechts gesprochen werden.
Informationen für alleinerziehende Pflegeeltern zur Altersvorsorge.
Das Kindergeld steht dem allein erziehenden Pflegeelternteil in voller Höhe zu, wird aber zum Teil auf das Pflegegeld angerechnet.