Heimunterbringung eines behinderten Dauerpflegekindes durch das Jugendamt

Rosina Simiu

Anfrage für Infos/Hilfe wegen der bevorstehenden Heimunterbringung meiner behinderten Pflegetochter durch das Jugendamt auf der Grundlage eines Gutachtens der Kinder-und Jugendpsychiatrie

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich nicht weiß, an wen ich mich zwecks Informationen vor dem Gespräch mit unserer zuständigen Sozialarbeiterin wenden soll, sende ich Ihnen diese mail mit der Bitte um Weiterhilfe und Information.

Meine Pflegetochter kam mit 1 1/2 Jahren zu uns und wird nun 17 Jahre alt. Sie war Schülerin einer Sonderschule für Lernbehinderte, ist nun Schülerin einer Sonderschule für Geistigbehinderte, gestestet mit IQ 68, eßgestört, bindungsgestört, teils autoaggressiv.
Von 11/2008-1/2009 war sie stationär in der Kinder-und Jugendpsychiatrie zur Abklärung.
Diagnose und Empfehlung von dort lauteten: Ihr gestörtes Eßverhalten ist weniger psychogen sondern ist eher Ausdruck einer depressiven Überladung durch chronische Überforderung durch die Nichtbeachtung der geistigen Behinderung gepaart mit einer Bindungsstörung.Ihr emotionaler Entwicklungsstand entspricht dem eines 5-6jährigen Kindes. Eine Integration des Mädchens in eine heilpädagogische Einrichtung wird empfohlen, um ihr weitere Zukunftsperspektiven eröffnen zu können.Gleichzeitig soll ein enger Kontakt zur Pflegefamilie bestehen bleiben, da die Pflegemutter die Hauptbezugsperson ist.

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht liegt beim zuständigen Jugendamt.

Nun meine Fragen:

Wenn sie in eine heilpädagogische Einrichtung aufgenommen werden soll, endet dadurch automatisch das Dauerpflegeverhältnis?
Angedacht wurden vonseiten der Klinik regelmäßige Wochenenden und Ferien zuhause in der Pflegefamilie als Hauptbezugsfamilie, ähnlich eines Internatsaufenthaltes? Welche Rechte, Verpflichtungen habe ich als Pflegemutter? Auf welcher Basis können enge Kontakte zu mir geregelt werden, sowohl auf rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht?
Haben Sie evtl. Beispiele für solche "Fälle"?
Vonseiten der nächsten Heilpädagogischen Einrichtung steht die Aussage, daß sie sobald als möglich aufgenommen werden sollte, also ein Antrag auf Heimaufnahme stellt werden sollte, da sie bald 17 Jahre alt wird und mit 18 Jahren nicht mehr aufgenommen würde.
Wäre es sinnvoll und von Vorteil, wenn ich als Pflegemutter die Übernahme der freiwilligen Betreuung beantragen würde auch im Blick auf ihre in einem Jahr bevorstehende Volljährigkeit?

In der Hoffnung, daß Sie mir weiterhelfen können, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Rosina Simiu