Pflegefamilien - Finanzen
Die Unterbringung eines Kindes in eine Pflegefamilie ist erst einmal eine Hilfe zur Erziehung, um dem Kind eine neue Chance zu geben damit es positiv aufwachsen kann.
Darüber hinaus bedeutet diese veränderte Familiensituation aber auch eine Veränderung von Ansprüchen und Anrechnungen im finanziellen Bereich der Pflegefamilie. Diese Veränderungen können sehr umfassend sein. Wir haben daher versucht, einmal alle Ansprüche und Anrechnungen zusammen zu fassen.
Dieses Schwerpunktthema erhalten Sie im Rahmen unseres Abonnements für 2,90 Euro / Monat.
Gedruckte Broschüre
Die hier zusammengestellten Informationen für Pflegeeltern und Pflegekinder beziehen sich auf Unterbringungen nach § 33 SGB VIII für dauerhaft untergebrachte Pflegekinder.
Für zeitweise Pflegeverhältnisse gelten diese Informationen nur teilweise. So haben z.B. Bereitschaftspflegestellen keinen Anspruch auf Kindergeld, auch Rentenansprüche werden hier nicht zum Tragen kommen.
Wir informieren Sie in unserem Schwerpunktthema über :
- Pflegegeld
- Beihilfen
- Wohngeld
- Kindergeld
- Renten
- Hilfe für behinderte Kinder
- Krankenhilfe
- Bafög und Berufsausbildungshilfe
- Finanzielle Situation alleinerziehender Pflegeeltern
- Einkommen des Pflegekindes
- Steuerliches
Wir haben versucht, eine Zusammenfassung zu erstellen die auf alle wesentlichen finanziellen Fragen eine Antwort geben kann. Bitte beachten Sie jedoch, dass es erstens Länderunterschiede und zweitens eigenständige freiwillige Leistungen von Jugendämtern geben kann, die dann nur für dieses Land oder dieses Jugendamt gültig sind.
Wenn Sie Fragen haben...
Benutzen Sie die "Kommentar"-Funktion, die Sie auf jeder einzelnen Seite finden. Sie können dort auch anonym schreiben. Wir beantworten gerne Ihr Fragen. Die Autorin Henrike Hopp gibt Ihnen auch gerne am Telefon Rat und Hilfe Telefon und Kontaktformular.
Auch wenn Sie eine Lücke entdecken, die wir noch nicht beschrieben haben, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns darauf aufmerksam machen.
- Erklärungen zum Pflegegeld gemäß § 39 SGB VIII
- Höhe des Pflegegeldes § 39 SGB VIII
- Krankenversicherung und Krankenhilfe gem. § 40 SGB VIII
- Beihilfen
- Einkommen des Pflegekindes
- Steuerrechtliche Behandlung von Pflegekindern
- Pflegegeld und Grundsicherung nach SGB II
- Leistungsansprüche für behinderte Kinder und ihre Familien
- Finanzielle Überlegungen für alleinerziehende Pflegeeltern
- Kindergeld,
- Hinterbliebenenrente
- Wohngeld
- Elterngeld
- Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten und deren Rentenwirksamkeit
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