Hinterbliebenenrente

Ein Pflegekind hat beim Tod eines Pflegeelternteils Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Diese Rente gilt als eigenes Einkommen des Kindes und wird bei Zahlung von Pflegegeld vom Jugendamt einbehalten.
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Inhalte: Hinterbliebenenrente

Artikeltyp: Fachliche Grundinformationen

Autor / Referent: Henrike Hopp